DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuern
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Ausbildung zum Coach bei einem Lehrer unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig
Gerade bei Aufwendungen, die auch zur Förderung der Persönlichkeit geeignet sind, legt die Finanzverwaltung regelmäßig einen strengen Maßstab an die steuerliche Abzugsfähigkeit, zumal Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden dürfen. In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat sich der VwGH (GZ 2011/15/0068 vom 26.6.2014) mit den Kosten einer Coaching-Ausbildung bei einem Lehrer an einer Höheren Technischen Lehranstalt befasst. Dabei kam der VwGH zu dem Schluss, dass das Berufsbild des Lehrers über die Aufgabe der reinen Wissensvermittlung hinaus auch persönlichkeitsbildende Komponenten beinhaltet. Um den darin und allgemein im Lehrberuf gelegenen Anforderungen zu genügen und auch um einer erfolgreichen Wissensvermittlung gerecht zu werden, sind einschlägige psychologische Kenntnisse sinnvoll. Eine Coaching-Ausbildung ist in erster Linie auf die Arbeit mit Dritten (Schülern) und deren Begleitung zur Erweiterung deren persönlicher Kompetenzen ausgerichtet und vermittelt Kenntnisse auf den Gebieten des Einzel-, Gruppen- und Teamcoachings. Nur vereinzelt waren Kursinhalte feststellbar, die von der Zielsetzung her ausschließlich auf eine Bereicherung der Persönlichkeit des Kursteilnehmers hindeuten. Art und Umfang dieser Module waren jedoch nach Ansicht des VwGH von untergeordneter Bedeutung, so dass insgesamt die Geltendmachung der Ausbildungskosten (Kursteilnahmegebühren und Fahrtspesen) als Werbungskosten zulässig ist.
Bild: © sergign - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.