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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Gratiskonto kein Sachbezug bei Mitarbeitern einer Bank


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Gratiskonto kein Sachbezug bei Mitarbeitern einer Bank

August 2014
Kategorien: Klienten-Info

Eine unlängst ergangene Entscheidung des VwGH (GZ 2010/13/0196 vom 21.5.2014) hat zum Ergebnis gebracht, dass Gratiskonten und andere vergünstigte Bankdienstleistungen (kostenlose Bankomatkarte, kostenloses E-Banking usw.) für Mitarbeiter bei einer Bank bei diesen keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug darstellen. Die im Rahmen einer Prüfung von der Finanzverwaltung vertretene Sichtweise, dass ein Sachbezug von jährlich 72 € pro Mitarbeiter zu versteuern sei, wurde vor allem vom VwGH deshalb nicht anerkannt, da Banken auch anderen Kunden (die keine Mitarbeiter sind) regelmäßig eine erheblich reduzierte oder gar kostenfreie Kontoführung einräumen und daher die Mitarbeiter wie auch andere Fremdkunden bei einer anderen Bank u.U. vergleichbare Konditionen bzw. Vergünstigungen erhalten hätten.

Für den Fall eines erheblichen betrieblichen Interesses an einer Vorteilsgewährung liegt nach der ständigen ertragsteuerlichen Rechtsprechung dann kein geldwerter Vorteil vor, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Ein Interesse aus Sicht der Mitarbeiter war eben deshalb nicht ableitbar, da ihnen auch bei anderen Banken eine unentgeltliche oder vergleichbar reduzierte Kontoführung offen gestanden wäre. Ein Interesse der Bank als Arbeitgeberin besteht u.a. schon darin, dass die Mitarbeiter ihre Konten nicht bei einem Konkurrenzinstitut führen. Somit war im gegenständlichen Fall von einem ausschließlichen betrieblichen Interesse auszugehen und ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug zu verneinen.

Die steuerliche Entscheidung deckt sich damit auch mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Hier hat der VwGH bereits im November 2013 (GZ 2012/08/0164 vom13.11.2013) festgehalten, dass der Vorteil aus Gratiskonten nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt zählt.

Bild: © Anna Blau - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.