DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
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Steuern
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Leichte Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli
Die Familienbeihilfe pro Kind und Monat erhöht sich wie folgt (Werte in €):
| Alter des Kindes | Ab Juli 2014 | Bis inkl. Juni 2014 |
| Ab der Geburt | 109,70 | 105,40 |
| Ab 3 Jahren | 117,30 | 112,70 |
| Ab 10 Jahren | 136,20 | 130,90 |
| Ab 19 Jahren | 158,90 | 152,70 |
Eine Vereinfachung und leichte Erhöhung gibt es nunmehr auch bei der Geschwisterstaffelung. Logische Voraussetzung für den (zusätzlichen) Betrag aus der Geschwisterstaffelung ist, dass für die Kinder jeweils Familienbeihilfe bezogen wird. So werden für zwei Kinder zusätzlich 6,70 € (bisher 6,40 €) pro Kind, für drei Kinder jeweils 16,60 € usw. als Beitrag aus der Geschwisterstaffelung ausbezahlt.
Ab Jänner 2016 bzw. ab Jänner 2018 wird es wiederum zu Erhöhungen der Familienbeihilfe sowie der Beträge aus der Geschwisterstaffelung kommen. Im September 2014 wird außerdem gemeinsam mit der Familienbeihilfe ein Schulstartgeld von 100 € für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Es ist dafür kein gesonderter Antrag notwendig.
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.