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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Viele Hürden bis zum Handwerkerbonus

Mai 2014
Kategorien: Klienten-Info

Der Handwerkerbonus wurde Ende März im Nationalrat beschlossen und soll vorerst für einen begrenzten Zeitraum – zwischen 30. Juni 2014 und 31. Dezember 2015 – zu mehr Steuerehrlichkeit im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von dem in Österreich gelegenen eigenen Wohnraum (Eigentum oder Miete) führen. Wesentlich dabei ist, dass sich der mit der Antragstellung verbundene administrative Aufwand erst lohnt, wenn es sich um einen Mindestrechnungsbetrag für Arbeitsleistungen von 200 € (exklusive USt) handelt (siehe auch KI 03/14). Der Weg zum Handwerkerbonus mit dem Maximum von 600 € (20% von maximal 3.000 € entsprechend einer Art Umsatzsteuerrückerstattung) ist jedoch steinig und an einige Voraussetzungen gebunden. So ist der Erhalt einer Umsatzsteuerrechnung i.S.d. § 11 UStG genauso notwendig wie der Nachweis der Überweisung des Rechnungsbetrags an den nach der Gewerbeordnung befugten Unternehmer (keine Barzahlung!). Da kein Rechtsanspruch auf den Handwerkerbonus besteht und dem Förderantrag nur nach Maßgabe vorhandener Mittel stattgegeben wird, kann es von Vorteil sein, anstehende Renovierungen früher als später durchführen zu lassen. Zu beachten ist außerdem, dass nur ein Förderantrag pro Jahr und Person gestellt werden kann. Das Förderbudget beträgt für 2014 maximal 10 Mio. € und ist für 2015 mit maximal 20 Mio. € begrenzt. Wird die Förderung bewilligt, so schließt die Abwicklungsstelle einen Förderungsvertrag mit dem Förderwerber ab.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.