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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Keine Aufteilung der Kosten für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer bei Mitbenutzung für nichtselbständige Arbeit


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Keine Aufteilung der Kosten für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer bei Mitbenutzung für nichtselbständige Arbeit

März 2014
Kategorien: Klienten-Info

Sowohl Gesetzeslage als auch Rechtsprechung knüpfen an die steuerliche Abzugsfähigkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers restriktive Kriterien. Gemäß § 20 EStG muss ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden. Darüber hinaus muss ein Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit notwendig sein, der Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden und über eine entsprechende Einrichtung verfügen.

Ein jüngst ergangenes Erkenntnis des VwGH (GZ 2010/15/0124 vom 19.12.2013) hatte sich mit dem Fall befasst, dass neben einer selbständigen Tätigkeit (im konkreten Fall als Komponist), für die ein Arbeitszimmer unstrittig benötigt wird, dieses auch im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit (als Universitätsprofessor) mitbenutzt wurde, für welche allein betrachtet ein steuerliches Arbeitszimmer nicht anerkannt wird. Die Finanzverwaltung wollte zunächst nur einen anteiligen Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer im Verhältnis der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit zulassen. Diese Aufteilung hat der VwGH jedoch korrigiert und festgehalten, dass wenn die Hürde des Mittelpunkts (und der Notwendigkeit) bei einer Tätigkeit genommen ist, eine Mitbenutzung für eine andere betriebliche/berufliche Tätigkeit unschädlich ist. Das ist auch dann der Fall, wenn für diese Tätigkeit isoliert betrachtet keine Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers gegeben wäre. Folglich werden die abzugsfähigen Kosten bei jener Tätigkeit, für die steuerlich ein Arbeitszimmer anerkannt wird, durch eine Mitbenutzung für andere berufliche (nicht private) Zwecke, nicht gekürzt.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.