DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Steuern
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
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Umsatzsteuer-Wartungserlass 2013
Im Zuge der Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien wurden von der Finanzverwaltung folgende Anpassungen bzw. Klarstellungen vorgenommen:
- Eigenverbrauchsbesteuerung für Jobtickets: Werden dem Arbeitnehmer unentgeltlich Tickets der öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt, so unterliegt dies der Eigenverbrauchsbesteuerung. Der Arbeitgeber muss daher 10% vom Nettobetrag des Fahrscheins (der Netzkarte) als Umsatzsteuer abführen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer einen Kostenbeitrag leistet.
- Nachweis innergemeinschaftliche Lieferung: Die Beförderung oder Versendung ist im Abholfall mittels einer Kopie des amtlichen Lichtbildausweises und einer Vollmacht sowie durch eine Erklärung („Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet“ Anhang 5 der UStR) nachzuweisen. Bringt der Lieferant die Ware selbst zum Kunden, ist eine Bestätigung („Erklärung über den Empfang von Waren“ Anhang 6 der UStR) zu erbringen.
- Leistungen mit der Vermutung einer nicht unternehmerischen Verwendung: Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung der UID bei Leistungen, für die eine private Nutzung vermutet wird, muss der Leistungsempfänger zusätzlich eine Bestätigung ausstellen und die unternehmerische Verwendung dokumentieren. Davon betroffen sind u.a. Abos von Online-Zeitungen und Zeitschriften, das Herunterladen von Filmen und Musik, Beratungsleistungen in familiären und persönlichen Angelegenheiten, Nachhilfeunterricht, Krankenhausbehandlungen, häusliche Pflegeleistungen, Kinderbetreuung oder Nachhilfeunterricht.
- Seminar- und Konferenzraumvermietung: Zu den Nebenleistungen dieser als Grundstücksvermietung eingestuften Tätigkeit zählen u.a. Strom, Internet, Endreinigung, Bestuhlung und Projektoren in üblichem Ausmaß. Als selbständige Leistungen gelten hingegen Bühnentechnik, Catering, Getränke, Garderobe inklusive Personal und Sicherheitspersonal. Die Unterscheidung zwischen Nebenleistungen und selbständigen Leistungen ist vor allem aufgrund unterschiedlicher Umsatzsteuersätze bzw. unechter Steuerbefreiungen (Grundstücksvermietung) von Bedeutung.
- Portfolioverwaltung: Es handelt sich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verwaltung des Vermögens und die einzelnen Transaktionen getrennt verrechnet werden.
- Kreditgewährung bei Factoring: Sofern die Kreditgewährung keinen eigenen wirtschaftlichen Gehalt aufweist, handelt es sich um eine Nebenleistung. Eine eigenständige (steuerfreie) Leistung stellt die Kreditgewährung dann dar, wenn die Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt oder die Kreditgewährung getrennt vereinbart und abgerechnet wird.
- Rechnungen: Der gleichzeitige Versand elektronischer Rechnungen an den Leistungsempfänger und einen für ihn empfangenden Dritten (z.B. Steuerberater) löst keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung aus. Die für Papierrechnungen geltenden technischen Verfahren zur Aufbewahrung sind auch für elektronische Rechnungen ausreichend.
Bild: © Markus Bormann - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.