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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Bürgschaftserklärung auch per Fax gültig


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Bürgschaftserklärung auch per Fax gültig

Oktober 2013
Kategorien: Klienten-Info

Bürgschaftserklärungen gelten für den Bürgen gemeinhin als gefährlich, da sie je nach konkreter Ausprägung (Ausfallsbürgschaft, Bürge und Zahler usw.) dazu führen können, dass der Gläubiger (sofort) auf den Bürgen zurückgreift, um seine Forderung zu befriedigen. Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch sieht deshalb ein Schriftlichkeitserfordernis für Bürgschaftserklärungen vor, um vor dem unüberlegten Eingehen einer Bürgschaft zu schützen.

Der Oberste Gerichtshof hat unlängst in einer bemerkenswerten Entscheidung (GZ Ob 41/12p vom 24.7.2013) betont, dass eine Bürgschaftserklärung auch dann gültig ist, wenn das Original der Erklärung vom Bürgen unterschrieben wird und dann dem Gläubiger bloß per Fax (Fernkopie) übermittelt wird und nicht im Original zugeht. Begründet wurde diese Abkehr von der früheren Haltung des OGH damit, dass die Erklärung auch beim Fax schriftlich abgegeben wird und wie bei einem Brief den Machtbereich des Absenders verlässt. Überdies sei der Schutzzweck der Norm in Form des Schriftlichkeitserfordernisses immer noch gegeben, da die Bürgschaftserklärung zuerst eigenhändig unterschrieben wird und dann per Fax versendet wird.

Die Entscheidung ist für den konkret betroffenen Bürgen freilich nachteilig - er war davon ausgegangen, dass er für ein erfolgloses Geschäftsprojekt i.Z.m. einem Steinbruch in Dubai nicht als Bürge herangezogen werden könne, da seine Bürgschaftserklärung per Fax übermittelt wurde und seiner Meinung nach die Voraussetzung der Schriftlichkeit nicht gegeben war. Der OGH sah die Sachlage anders und fällte eine in Fachkreisen umstrittene Entscheidung. Fraglich sei vor allem, ob auch durch ein Fax die vom Gesetz gewünschte Beweissicherungsfunktion erfüllt werden könne, welche durch Übergabe bzw. Übermittlung des Originals der Bürgschaftserklärung jedenfalls gegeben ist.

Bild: © mapoli-photo - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.