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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Befreiung von Haftungsverpflichtung

Oktober 2013
Kategorien: Klienten-Info

In der Praxis kommt es mitunter vor, dass ein Gesellschafter (natürliche Person) Haftungen für Kreditverbindlichkeiten seiner Gesellschaft übernehmen muss. Dass bei Beendigung der Haftung steuerlich Vorsicht geboten ist, zeigt eine jüngst ergangene Entscheidung des UFS Wien (GZ RV/3236-W/11 vom 14.5.2013). Im gegenständlichen Fall hatte ein Alleingesellschafter einer GmbH für den Kredit einer Beteiligung dieser GmbH eine Haftung übernommen. Im weiteren Verlauf wurde die Beteiligung von der GmbH wieder veräußert, wobei seitens der GmbH im Zuge der Veräußerung die Haftung für den noch aushaftenden Kredit übernommen wurde und dadurch die Bank den Alleingesellschafter aus seiner Haftungsverpflichtung entließ. Wenig später wurde die Haftung bei der GmbH tatsächlich schlagend.

Die Finanzverwaltung und in weiterer Folge auch der UFS sahen in der Haftungsfreistellung des Gesellschafters eine verdeckte Gewinnausschüttung, welche auch bereits mit der Übernahme der Haftung und nicht erst mit dem späteren Schlagendwerden wirksam geworden sei. Bewertungsmaßstab für die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung ist das Ausmaß der Inanspruchnahme, mit dem zum Zeitpunkt der Freistellung gerechnet werden musste.

Insgesamt sollte daher bei der Übernahme und Freistellung von Haftungsverpflichtungen aus steuerlicher Sicht Vorsicht geboten sein. Darüber hinaus können auch gesellschaftsrechtliche Aspekte problematisch sein. Positiv zu bewerten ist zumindest der Umstand, dass ein derartiger Vorgang nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung auslöst, wenn mit der Inanspruchnahme der Haftungsverpflichtung gerechnet werden muss und somit dem aus seiner Haftung freigelassenen Gesellschafter tatsächlich ein Vorteil erwächst. Somit ist nicht zwangsläufig jede Haftungsübernahme eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Bildung von Rückstellungen bei der Gesellschaft nach Haftungsübernahme stellt aber jedenfalls ein Indiz dafür dar, dass mit einem Schlagendwerden der Haftung ernsthaft gerechnet werden muss.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.