DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Pendlerpauschale - Fahrtstreckenwahl und Sicherheitsbedürfnisse
Ein für Pendler durchaus erfreuliches VwGH-Erkenntnis (GZ 2009/13/0151 vom 26.6.2013) bringt zum Ausdruck, dass in Hinblick auf die Geltendmachung des (großen) Pendlerpauschales bei der Wahl der Fahrtstrecke Sicherheitsüberlegungen (ebenso wie die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet) eine größere Bedeutung haben als die Einhaltung der absolut kürzesten Strecke. Das große Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Je nach Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnung liegt dieses bei 2 bis 20 km bei 31 € monatlich, bei mehr als 20 km und bis 40 km bei 123 €, bei mehr als 40 km bis 60 km bei 214 € und bei mehr als 60 km bei 306 € im Monat.
Im gegenständlichen Fall hatte ein Pendler anstelle einer Route über eine Bergstrecke eine unwesentlich längere, aber gut ausgebaute Fahrtstrecke gewählt. Das Finanzamt wollte zunächst mit dem Hinweis, dass die Bergstrecke nur 36 km lang sei (und damit unter der Grenze von 40 km liegt) lediglich den niedrigeren Satz zugestehen. Dem Argument des Pendlers, dass die Bergstrecke eine höhere Unfallgefahr aufweise und damit für eine tägliche Fahrt unzumutbar ist, folgte das Finanzamt zunächst nicht. Der VwGH teilte jedoch die Argumentation des Steuerpflichtigen und führte in seinem Erkenntnis aus, dass der Begriff der „Fahrtstrecke“ jene kürzeste Strecke umfasst, deren Benutzung nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist.
Für die Höhe des Pendlerpauschales kommt es daher nicht darauf an, welche Fahrtstrecke die kürzeste sei, sondern welche ein Pendler vernünftigerweise für seine täglichen Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück wählen würde. Somit können Pendler demnach ohne steuerlichen Nachteil auf die Benutzung der kürzesten Strecke verzichten, wenn diese nicht gefahrlos befahrbar ist.
Bild: © Mikael Damkier - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.