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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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  • Unternehmensberatung
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  • Umgründung
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  • Steueroptimierung
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Änderungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge


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Änderungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge

August 2013
Kategorien: Klienten-Info

Im Jahr 2003 wurde die prämienbegünstigte, d.h. staatlich geförderte Zukunftsvorsorge eingeführt, um eine zusätzliche Säule neben dem staatlichen Pensionssystem zu schaffen und den Österreichern eine weitere Spar- bzw. Anlageform zu bieten. Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist aus Anlegersicht dadurch gekennzeichnet, dass ab der ersten Einzahlung eine mindestens zehnjährige Kapitalbindung besteht und nach Ablauf dieser Frist diverse Möglichkeiten zur Auszahlung bzw. Weiterveranlagung bestehen. Neben der staatlichen Prämie wird diese Veranlagungsform auch steuerlich begünstigt, indem idealerweise keine Kapitalertrag-, Einkommen-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern anfallen. Außerdem ist die Auszahlung in Rentenform einkommensteuerfrei.

Mit Nationalratsbeschluss vom 5. Juli kommt es ab 1. August 2013 zu verschiedenen Änderungen, welche auch in turbulenten Kapitalmarktsituationen eine attraktive Investitionsmöglichkeit sicherstellen sollen. Wesentliche Neuerung ist die Einführung von Bandbreiten anstelle von Mindestaktienquoten, wodurch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Veranlagungsstrategie erreicht werden sollen. Im Gegensatz zu dem 2010 eingeführten „Lebenszyklusmodell“, welches in Abhängigkeit vom Lebensalter des Anlegers eine Mindestaktienquote vorsieht – mindestens 30% für Anleger bis 45 Jahre, mindestens 25% für solche bis 55 Jahre und mindestens 15% für ältere Personen – sieht das neue Modell zwei Bandbreiten („Zweistufenmodell“) in Form von Aktienquoten vor. Es sind 15% bis 60% für unter Fünfzigjährige und zwischen 5% und 50% für ältere Personen. Neben der Möglichkeit, die Aktienquote innerhalb dieser Bandbreiten jeweils an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen, kann nunmehr auch der Aktienanteil an Gesellschaften, die nicht an einer Börse im EU/EWR-Raum notieren, bis zu 40% der Aktien ausmachen. Das Portfolio kann somit stärker variiert werden. Bisher war vorgesehen, dass die Aktienveranlagung zu 100% in Papieren aus dem EU/EWR-Raum erfolgt.

Die Neuerungen verlangen auch eine höhere Kostentransparenz wie auch besser verständliche Berechnungen bei den verschiedenen Rentenvarianten. Vor neuen Vertragsabschlüssen über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ab August 2013 müssen nunmehr die konkrete Veranlagungsstrategie, Details über die Zusammensetzung der Kapitalanlagen, Informationen über etwaige Absicherungsinstrumente usw. dem Anleger schriftlich offen gelegt werden. Bereits bestehende Verträge über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge können nach Ablauf der zehnjährigen Mindestlaufzeit auf das Zweistufenmodell bei ansonsten gleich bleibenden Vertragsbedingungen umgestellt werden.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.