+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschließlich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.divalentino.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

EU-Beitritt Kroatiens ab 1. Juli 2013 - was sich für österreichische Unternehmer ändert


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

EU-Beitritt Kroatiens ab 1. Juli 2013 - was sich für österreichische Unternehmer ändert

Juni 2013
Kategorien: Klienten-Info

Durch den EU-Beitritt Kroatiens kommt es ab Juli 2013 zu einigen Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Kroatien selbst hat das innerstaatliche Umsatzsteuerrecht in den letzten Jahren bereits sukzessive an die EU-Richtlinien angepasst, sodass der Übergang weitgehend problemlos funktionieren sollte. Warenlieferungen und Dienstleistungen von und an kroatische Unternehmen unterliegen ab Juli 2013 den Regelungen für innergemeinschaftliche Erwerbe bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen. Anpassungserfordernisse gibt es daher bei der Rechnungslegung, in der Buchhaltung sowie im Meldewesen.

Lieferungen an kroatische Unternehmen mit Versendungen von Österreich oder dem restlichen Gemeinschaftsgebiet nach Kroatien gelten nicht mehr als (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen in Drittländer sondern als (unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Rechnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen weist keine Umsatzsteuer aus und muss zusätzlich zu den allgemeinen Rechnungskriterien die UID-Nummer des Leistungsempfängers sowie einen Hinweis auf die Steuerfreiheit enthalten. Im Falle einer innergemeinschaftlichen Lieferung müssen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit buch- und belegmäßig nachgewiesen werden. Die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen in die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuer(jahres)erklärung aufgenommen werden. Für Dienstleistungen an kroatische Unternehmer, die am Empfängerort in Kroatien steuerbar sind, hat die Rechnung neben der UID-Nummer des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge-System) zu enthalten.

In den Buchhaltungssystemen sollten daher Vorkehrungen getroffen werden, dass die Leistungsbeziehungen mit kroatischen Unternehmen mit den korrekten Steuerschlüsseln hinterlegt sind sowie die entsprechenden Stammdaten in den Kunden- und Lieferantendatensätzen (UID-Nummer etc.) aktualisiert werden. Kroatische Unternehmen müssen ab 1. Juli 2013 eine UID-Nummer bekanntgeben. Zur Vermeidung von umstellungsbedingten Fehlern ist gerade am Beginn eine verstärkte Überprüfung der Richtigkeit der UID-Nummer des kroatischen Geschäftspartners zu empfehlen.

Sofern die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen des österreichischen Unternehmens einen Wert von 550.000  überschreiten (höherer Wert ab dem Berichtsjahr 2013), sind zusätzlich auch sogenannte INTRASTAT-Meldungen abzugeben. Ab Juli 2013 sind auch Warenbewegungen nach Kroatien in diese Meldungen aufzunehmen. Innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Dienstleistungen, für die das Reverse-Charge-System zur Anwendung kommt, sind künftig in die monatlich abzugebende Zusammenfassende Meldung (ZM) aufzunehmen.

Bild: © PascalR - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.