DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Doppelte Haushaltsführung bei Wohnung im Elternhaus
Wird die Berufstätigkeit in Entfernung vom Familienwohnsitz ausgeübt und aufgrund der Distanz am Ort der Berufstätigkeit ein zweiter Haushalt begründet, so können unter gewissen Voraussetzungen die Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass aufgrund der Entfernung eine tägliche Heimfahrt zum Familienwohnsitz unzumutbar ist. Bei einer Distanz von mehr als 120 km kann von einer Unzumutbarkeit ausgegangen werden. Weiters ist es erforderlich, dass ein vom Dienstort entfernter Familienwohnsitz vorliegt. Der Begriff Familienwohnsitz legt nahe, dass eine Ehe oder eheähnliche Partnerschaft Voraussetzung ist, tatsächlich ist es jedoch ausreichend, wenn ein eigener Haushalt vorliegt, der auch von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen geführt werden kann.
Diese Sichtweise wurde durch eine aktuelle Entscheidung des VwGH (GZ 2009/13/0012 vom 19.12.2012) bestätigt, die darüber hinaus noch interessante Aspekte hinsichtlich der Kostentragung des Familienwohnsitzes beinhaltet. Ein unverheirateter Steuerpflichtiger, der bei seinen Eltern wohnte, wurde im Rahmen eines einjährigen Ausbildungsprogramms von seinem Dienstgeber etwa 200 km entfernt vom Heimatort beschäftigt. Die Kosten für das Fremdenzimmer am Dienstort wurden vom Finanzamt zunächst nicht als Kosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt, da nach Ansicht des Finanzamtes ein Lediger, der bei seinen Eltern wohnt, keinen eigenen Hausstand unterhält und darüber hinaus jederzeit eine Wohnsitzverlegung möglich gewesen wäre. Dieser Auffassung hat sich der VwGH jedoch nicht angeschlossen und entschieden, dass auch die Wohnung der Eltern bzw. eine unentgeltlich überlassene Wohnmöglichkeit einen Hausstand begründen kann. Somit wurden die Kosten für die Haushaltsführung am Dienstort im Anlassfall als abzugsfähig anerkannt. Anzumerken ist dazu allerdings, dass sich das Finanzamt mit der Frage der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung im konkreten Fall nicht ausreichend beschäftigt hat und diese in ähnlich gelagerten Fällen einer steuerlichen Absetzbarkeit entgegenstehen kann.
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.