DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
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Aktiv
- Laufende Analyse
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder voraussichtlich ab September möglich
Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. Eine direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an das berechtigte Kind ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen). Im Zuge einer Novelle des Familienlastenausgleichfondsgesetzes soll ab 1.9.2013 eine direkte Auszahlung der Familienbeihilfe auf das Konto des Kindes ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist einerseits die Volljährigkeit des Kindes und andererseits, dass die Eltern ihre Zustimmung zur direkten Auszahlung erteilen. Diese Zustimmung kann nach dem Gesetzesentwurf jederzeit widerrufen werden (der Widerruf gilt natürlich nur für künftige Zahlungen). Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe trotz mangelnder Volljährigkeit beantragen können.
Die Umstellung soll verhältnismäßig unbürokratisch möglich sein. Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1.9.2013 direkt auszahlen lassen will, muss lediglich einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Aus familienrechtlichen und steuerlichen Gründen (z.B. Anknüpfen von steuerlichen Absetzbeträgen an den Bezug der Familienbeihilfe) verbleibt der Anspruch grundsätzlich bei den Eltern. In diesem Zusammenhang wird auch die sogenannte „Geschwisterstaffel“ (mit steigender Anzahl der Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe pro Kind, ohne dass eine Zuordnung des als Gesamtsumme ausbezahlten Betrags auf die einzelnen Kinder erfolgt) neu geregelt. Im Falle einer Direktzahlung wird der Mehrbetrag aus der Geschwisterstaffel auf die einzelnen Kinder aufgeteilt.
Bild: © Anna Blau - BMF
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.