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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

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VfGH: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig


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VfGH: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig

Januar 2013
Kategorien: Klienten-Info

Der Verfassungsgerichtshof hat jüngst erkannt (GZ G 77/12-6 vom 27.11.2012), dass die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte verfassungswidrig ist. Im Vorfeld der unlängst neu geregelten Grundbucheintragungsgebühr hatte der VfGH vergleichbar entschieden. In Abhängigkeit von der Art des inländischen Grundstücks und der Weise, wie es erworben wird, kommen unterschiedliche Bemessungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer zur Anwendung. Entweder ist der Wert der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis) oder aber der regelmäßig deutlich niedrigere dreifache (alte) Einheitswert des Grundstücks – so etwa bei Schenkungen - heranzuziehen. Bei Umgründungsvorgängen kann auch der zweifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage darstellen.

Das vereinfachende Abstellen auf den (alten) Einheitswert ist zwar verwaltungsökonomisch sinnvoll, jedoch darf es nicht zu unsachlichen Ergebnissen führen. Genau diese liegen aus Sicht des VfGH allerdings vor, da der Gesetzgeber eine Aktualisierung der Einheitswerte über mehrere Jahrzehnte hin unterlassen hat und somit Unstimmigkeiten im Steuersystem zugelassen hat, welche auch nicht mit Gründen der Verwaltungsökonomie gerechtfertigt werden können. Eine Verbindung zwischen Einheitswert und aktuellem Grundstückwert sei nicht mehr herzustellen, weshalb es alleine von der Art des Rechtsgeschäfts abhängig sei, ob eine realitätsferne Bemessungsgrundlage zur Anwendung komme (nämlich in Form des alten dreifachen Einheitswerts bei unentgeltlicher Übertragung) oder nicht. Der VfGH hat eine Gesetzesreparaturfrist bis zum 31. Mai 2014 festgelegt. Aufgrund dieser relativ langen Frist ist davon auszugehen, dass noch ausreichend Zeit für unentgeltliche Grundstücksübertragungen basierend auf der alten gesetzlichen Regelung bleibt.

Bild: © John Hurst - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.