DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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VwGH verneint Herstellerbefreiung bei Dachbodenausbau
Bei der Veräußerung von Immobilien im privaten Bereich sieht und sah der Gesetzgeber besondere Steuerbefreiungstatbestände vor wie z.B. die Hauptwohnsitzbefreiung (siehe auch den Beitrag zur Immobilienbesteuerung neu) oder die Befreiung selbst hergestellter Gebäude. Sinn und Zweck dieser Begünstigungen ist einerseits die Ersatzbeschaffung eines Gebäudes nicht durch die Besteuerung zu erschweren und andererseits bei der Herstellerbefreiung für das finanzielle Baurisiko zu entschädigen. Der VwGH hatte sich unlängst (GZ 2008/13/0128 vom 25.4.2012) mit dem Fall auseinanderzusetzen, in dem zunächst Miteigentum an einer bebauten Liegenschaft erworben wurde und es nach Wohnraumschaffung durch Dachbodenausbau zum Verkauf dieser Wohnungen kam. Da die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist erfolgte, war strittig, ob die Ausnahme für selbst hergestellte Gebäude anzuwenden ist.
Diese Herstellerbefreiung – in der Fassung vor der „Immobilienbesteuerung neu“ – beschränkt sich auf das Gebäude, ausgenommen die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung liegen vor. Dem VwGH folgend ist ein Dachbodenausbau bzw. die Herstellung von Dachgeschoßwohnungen kein selbst hergestelltes Gebäude, da damit der Verkehrsauffassung folgend Baumaßnahmen zur erstmaligen Errichtung eines Gebäudes im Sinne eines Hausbaus gemeint sind. Die Baumaßnahmen für den Dachbodenausbau führen demnach nicht zur Befreiung, sie sind aber bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses kürzend zu berücksichtigen (sofern sie noch nicht steuermindernd berücksichtigt wurden, etwa im Rahmen der Vermietung und Verpachtung).
Der Tatbestand des selbst hergestellten Gebäudes ist eng auszulegen – Sanierungen und Renovierungen eines bestehenden Gebäudes fallen nicht darunter. Für die geänderte Rechtslage im Zuge der „Immobilienbesteuerung neu“ hat das VwGH-Erkenntnis ebenso Bedeutung. Die Steuerbefreiung für selbst hergestellte Gebäude gilt weiterhin, wobei seit 1. April 2012 zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass das Gebäude im Verkaufszeitpunkt innerhalb der letzten 10 Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben darf.
Bild: © Anna Blau - BMF
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.