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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Fahrtkosten für Besuche naher Angehöriger in auswärtigen Krankenhäusern als außergewöhnliche Belastung

August 2012
Kategorien: Klienten-Info

Eine steuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegeben sind. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Kosten nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht wurden. Der UFS hatte sich unlängst (GZ RV/1248-W/12 vom 28.6.2012) mit der Frage zu beschäftigen, ob Fahrtkosten i.Z.m. Besuchen naher Angehöriger, die in auswärtigen Krankenhäusern bzw. Therapiezentren untergebracht sind, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Wenngleich eine sittliche Verpflichtung für Krankenbesuche bei nahen Angehörigen besteht, so kann das Merkmal der Zwangsläufigkeit nicht alleine mit der sittlichen Verpflichtung begründet werden, sondern es ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen.

Bisher konnte davon ausgegangen werden, dass bei stationären Aufenthalten von nahen Angehörigen (z.B. Ehegatte) die Fahrtkosten für wöchentliche Besuchsfahrten (z.B. immer am Sonntag) bzw. für Besuche an Feiertagen unter der Woche das Kriterium der Zwangsläufigkeit erfüllen, nicht aber jene für darüber hinausgehende zusätzliche Besuche. Der UFS hat nunmehr entschieden, dass Zwangsläufigkeit auch dann gegeben ist, wenn es zu einem plötzlich und unvorbereitet notwendig gewordenen Krankenhausaufenthalt (mit ganztägiger Bettlägerigkeit) eines nahen Angehörigen kommt und daher sittlich geboten häufiger Besuche als bloß wöchentlich beim Patienten abgestattet werden. Die damit zusammenhängenden Fahrtkosten – etwa amtliches Kilometergeld bei Nutzung des eigenen PKWs – können dann bei Erfüllen der anderen Voraussetzungen und nach Abzug des Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Bild: © Mikael Damkier - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.