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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Zuschuss für die Aufrechterhaltung eines Schiliftbetriebs


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Zuschuss für die Aufrechterhaltung eines Schiliftbetriebs

Juli 2012
Kategorien: Klienten-Info

Viele Wirtschaftszweige werden durch Zuschüsse der öffentlichen Hand gefördert. Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen (Subventionen) kommt es regelmäßig darauf an, ob zwischen dem Empfänger des Zuschusses und dem Zuschussgeber ein Leistungsaustausch vorliegt. Während ein echter Zuschuss (ohne Gegenleistung) umsatzsteuerfrei ist, kommt es bei einem unechten Zuschuss (Leistungsaustausch) regelmäßig zur Umsatzsteuerpflicht. Da die öffentliche Hand in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kürzt eine Umsatzsteuerpflicht im Ergebnis den wirtschaftlich verfügbaren Betrag beim Subventionsempfänger.

Eine unlängst ergangene Entscheidung des UFS (GZ RV/0202-G/09 vom 7.5.2012) hat sich mit als Infrastrukturbeiträgen bezeichneten Zuschüssen von Gemeinden an den Alleingesellschafter eines Schiliftbetriebs auseinandergesetzt. Im vorliegenden Fall ist es nach Auffassung des UFS zunächst unerheblich, ob die Gemeinden ihre Beiträge direkt an den Schiliftbetrieb oder an dessen Alleingesellschafter leisten, wenn dieser die erhaltenen Subventionen an den Schiliftbetrieb weiterleitet. Die Zuschüsse werden zur Aufrechterhaltung des Betriebs und damit primär zur Durchführung von Investitions-, Instandhaltungs- und Reparaturausgaben gegeben. Nach Ansicht des UFS leisten die Gemeinden den Zuschuss somit im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der lokalen Infrastruktur und verfolgen darüber hinaus kein eigenes wirtschaftliches Interesse. In solchen Konstellationen ist daher auch kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Preis der Liftkarten und dem Zuschuss herstellbar. Zwar ist es durchaus möglich, dass der Zuschuss sich auf die Preisgestaltung der Liftkarten auswirkt, es fehlt jedoch an der direkten Verknüpfung mit konkreten Umsätzen (somit kein Entgelt von dritter Seite). Aufgrund dieser Einschätzung ist der UFS folglich auch vom Vorliegen einer nicht umsatzsteuerbaren echten Subvention ausgegangen.

Ungeachtet dieser positiven Entscheidung sollten zur Vermeidung ungewollter steuerlicher Folgen bei Abschluss von Subventionsvereinbarungen die umsatzsteuerlichen Auswirkungen stets im Detail geprüft werden.

Bild: © Xuejun li - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.