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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Änderungen in der Organisation der Verwaltungsgerichte


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Änderungen in der Organisation der Verwaltungsgerichte

Juli 2012
Kategorien: Klienten-Info

Am 15.5.2012 wurde im Nationalrat die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschlossen. Herzstück der Neuregelung ist die Schaffung von neun Verwaltungsgerichten der Länder sowie von zwei Verwaltungsgerichten des Bundes („Bundesverwaltungsgericht“ und „Bundesfinanzgericht“). Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) wird ab 1.1.2014 zum Verwaltungsgericht des Bundes (Bundesverwaltungsgericht).

Damit verbunden sind folgende Auswirkungen:

  • Gegen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts des Bundes ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) künftig nur mehr bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, bei von der Rechtsprechung des VwGH abweichenden Erkenntnissen, bei Fehlen einer Rechtsprechung bzw. bei Vorliegen uneinheitlicher Rechtsprechung des VwGH zulässig.
  • Keine Revision bei geringen Geldstrafen

Auswirkungen ergeben sich aber auch auf aktuelle Entscheidungen des UFS, da die Novelle grundsätzlich bereits mit 1.7.2012 in Kraft tritt. Der VwGH kann daher ab nun unter gewissen Voraussetzungen Beschwerden gegen Entscheidungen des UFS ablehnen (z.B. für geringfügige Geldstrafen) - die Maßnahme soll insbesondere der Entlastung des VwGH dienen. Für Finanzstrafsachen besteht das Ablehnungsrecht jedoch nur dann, wenn eine Geldstrafe von höchstens 1.500 € verhängt wurde. Vom Ablehnungsrecht können daher im Extremfall auch schon seit Jahren anhängige Verfahren betroffen sein, beispielsweise wenn nur Fragen der Beweiswürdigung anhängig sind.

Neu ist auch, dass der VwGH nunmehr in der Sache selbst entscheiden kann, wenn die Sache entscheidungsreif ist und im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis liegt. Bisher konnte der VwGH Bescheide nur aufheben und an die vorgelagerte Instanz zur neuerlichen Entscheidung zurückverweisen.

Bild: © Tatesh - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.