DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
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Steuern
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Erhöhung Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) ab 1.6.2012
Grundsätzlich ist für jedes Dienstverhältnis in Wien vom Dienstgeber eine oftmals als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnete Abgabe zu entrichten, die für jeden Dienstnehmer derzeit noch 0,72 € pro angefangener Woche beträgt. Die Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Ausbau der U-Bahn in Wien zugute. Befreiungen bestehen u.a. für Gebietskörperschaften (ausgenommen deren Betriebe und Unternehmungen), für Dienstnehmer über 55 Jahre, behinderte Dienstnehmer, Lehrlinge oder Dienstverhältnisse mit weniger als zehn Wochenstunden. Mit 1. Juni 2012 kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der U-Bahn-Steuer auf 2,00 €.
Die Dienstgebergabe ist vom Arbeitgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. In die Monatsberechnung sind all jene 4 oder 5 Wochen einzubeziehen, deren Sonntage in diesen Monat fallen. In Hinblick auf Übergangsfristen für die Kalenderwoche 22 gelten folgende Bestimmungen:
- für Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2012 (Freitag) beginnen, muss der neue „Steuersatz“ von 2,00 € bereits für die KW 22 (28.5. bis 3.6.) verwendet werden;
- für Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der KW 22 enden, gilt der alte Betrag von 0,72 € für diese Woche;
- für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der KW 22 noch die alte Abgabe von 0,72 €;
- ab der KW 23 ist auf alle Dienstverhältnisse der neue Steuersatz von 2,00 € pro Dienstgeber und Woche anzuwenden.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.