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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Hauskrankenpflege für mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung


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Hauskrankenpflege für mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung

Juni 2012
Kategorien: Klienten-Info

Ausgaben, die typischerweise dem Privatbereich zuzuordnen sind, jedoch als außergewöhnlich gelten, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, können als so genannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Schon in der KI 03/11 haben wir Sie in diesem Zusammenhang von der Möglichkeit der Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten informiert.

Im Dezember 2011 hat der UFS entschieden (GZ RV/2117-W/11 vom 7.12.2011), dass auch die Kosten für die Hauskrankenpflege für die mittellose Mutter auf Grund der Unterhaltsverpflichtung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung (in der Steuererklärung des Sohnes) absetzbar sind. Die Außergewöhnlichkeit war durch einen erlittenen Schlaganfall und eine notwendige 24 Stunden-Pflege gegeben. Zwangsläufigkeit lag ebenso vor, da sich der Sohn aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen der Belastung nicht entziehen konnte. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit war beeinträchtigt, da die zu tragenden Kosten den Selbstbehalt überstiegen.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes gilt das Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung. Die Höhe des Selbstbehaltes wird anhand gesetzlich vorgeschriebener Prozentsätze ermittelt, die je nach Einkommen und Familienstand variieren. Nur bei ganz bestimmten außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Katastrophenschäden, Behinderung, Berufsausbildung der Kinder außerhalb des Wohnortes, Kinderbetreuung) können die Kosten ungekürzt abgesetzt werden. Die absetzbaren Betreuungskosten mussten im vorliegenden Fall nicht um bezogene Pflegegelder der Mutter gekürzt werden, da diese Pflegegelder der Mutter und nicht dem Sohn zukamen. Vom Sohn wurde zwar ebenfalls versucht Fahrtkosten und Übernachtungskosten abzusetzen, diese wurden jedoch nicht anerkannt, da es bei Fahrtkosten von der Wohnung des Sohnes zur kranken Mutter aus Anlass von Besuchen und Hilfestellungen an der Außergewöhnlichkeit fehlte.

Bild: © PascalR - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.