DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Keine Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitig garantierten Trinkgeldern
Besonders in serviceorientierten Branchen wie z.B. im Gastgewerbe stellen Trinkgelder eine bedeutsame finanzielle Komponente für die Beschäftigten dar. Dem Verfassungsgerichtshof entsprechend erfolgt die Zuwendung der Trinkgelder zwar im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, aber letztlich außerhalb desselben. Die Höhe des Trinkgelds hängt typischerweise vom persönlichen Einsatz des Angestellten gegenüber dem Kunden ab. (Ortsübliche) Trinkgelder werden zusätzlich zu dem für die Arbeitsleistung geschuldeten Betrag gegeben und sind kein Bestandteil der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, weshalb sie auch nicht der Besteuerung unterliegen.
Der VwGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 26.1.2012 (GZ 2009/15/0173) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein monatlich garantierter Mindestbetrag an Trinkgeld steuerfrei zu behandeln ist. Konkret wurde den Angestellten – sie waren als Spielleiter im Rahmen der Vermietung von Kartenspielertischen tätig – monatlich ein Mindestbetrag an Trinkgeld in Höhe von 500 € garantiert, selbst bei Urlaub oder Krankenstand. Garantierte Einnahmen entsprechen aber gerade nicht den Merkmalen von Trinkgeld und können daher nicht steuerfrei behandelt werden. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherstellung des Mindestbezuges von 500 € pro Monat und im Gegenzug durch die Aufgabe der Arbeitnehmer, über die laufend von Dritten erhaltenen Beträge („vermeintliche Trinkgelder“) zu informieren, wird auch das zweite wichtige Kriterium für Trinkgeld – nämlich der Bezug außerhalb des Dienstverhältnisses - nicht erfüllt. Diese garantierten Beträge sind lohnsteuerpflichtig und lösen beim Dienstgeber auch Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag aus.
Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.