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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

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Kurz-Infos

März 2003

Zuschüsse der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bei Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsaufwand bei Freizeit- und Arbeitsunfällen ihrer Dienstnehmer, die nach dem 30.September 2002 eingetreten sind, erhalten Klein- und Mittelbetriebe (unter 51 Dienstnehmer) einen Zuschuss von 50 %, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei aufeinander folgende Tage gedauert hat. Der Antrag ist mittels eines gesonderten Formulars nach Ende der Entgeltfortzahlung zu stellen (www.auva.sozvers.at). Wichtig: Ein unfallbedingter Krankenstand muss vom Dienstnehmer gesondert als solcher gemeldet werden.

Reisekosten

:: Taggeld ohne Übernachtung
Das BMF teilt mit, dass entgegen der Auffassung des VwGH auch bei einer eintägigen Reise ohne Übernachtung das anteilige Taggeld steuerfrei zusteht.

:: Nächtigungsgeld bei Gratisunterkunft

In diesem Fall sind entweder die tatsächlichen Kosten für ein Frühstück oder bei Inlandsreisen pauschal in der Höhe von € 4,40,-, bei Auslandsreisen von € 5,85,- pro Nächtigung als Werbungskosten absetzbar. Übersteigen allerdings die steuerfreien Reisekostentersätze gemäß § 26 Z 4 EStG diese Pauschalbeträge, stehen keine Werbungskosten zu (Rz 317 LStR).

Fristablauf 31. März 2003 im Rechtsmittelverfahren vor dem UFS

Für eine am 1. Jänner 2003 noch nicht erledigte Berufung kann der Auftrag auf Entscheidung durch den Berufungssenat (seit 1. Jänner 2003 Unabhängiger Finanz Senat), sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt werden, und zwar auch dann, wenn nach den bis 1. Jänner 2003 geltenden Bestimmungen nicht durch den Berufungssenat zu entscheiden war.

 

Bild: © John Hurst - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.