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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Übergangsregelung bei Sachbezugswerten für Dienstwohnungen läuft aus


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Übergangsregelung bei Sachbezugswerten für Dienstwohnungen läuft aus

Januar 2012
Kategorien: Klienten-Info

Eine vom Arbeitgeber unentgeltlich überlassene Dienstwohnung stellt beim Arbeitnehmer im Regelfall einen sozialversicherungspflichtigen wie auch steuerpflichtigen Sachbezug dar. Kein Sachbezug ist allerdings anzunehmen, wenn die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen wird und der Arbeitnehmer seine bisherige Wohnung beibehält. Hingegen ist der Rechtsprechung des VwGH folgend ein Sachbezug anzunehmen, wenn eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wird, welche nach objektiven Kriterien als Mittelpunkt der Lebensinteressen verwendet werden kann – selbst dann, wenn die eigene Wohnung beibehalten wird.

Sofern ein Sachbezug aus der Nutzung einer Dienstwohnung gegeben ist, berechnet sich der Sachbezug seit 1. Januar 2009 aus Richtwerten für Mietzinse (pro m2) laut Richtwertgesetz. Für schon länger bestehende Dienstwohnungen - sie müssen schon im Dezember 2008 bzw. früher dem Dienstnehmer zur Verfügung gestellt worden sein - galt bis Ende des Jahres 2011 eine Übergangsregelung, welche nun mit Beginn 2012 ausläuft.

Die Übergangsregelung sollte die Auswirkungen der Umstellung bei der Ermittlung der Sachbezugswerte für schon länger bestehende Dienstwohnungen abfedern und sah für die Jahre 2009 bis 2011 eine bloß schrittweise Erhöhung vor, welche sich für das Jahr 2011 wie folgt bemessen hat: der Sachbezugswert für eine solch alte Dienstwohnung ist so zu berechnen, als ob die Dienstwohnung erst ab 1. Jänner 2009 überlassen wurde (und somit basierend auf den neuen Richtwerten). Sofern der Sachbezugswert für Dezember 2008 niedriger war (als jener nach dem Richtwertgesetz), wurde der Sachbezugswert für 2011 um 25% des Differenzbetrags vermindert. In den Jahren zuvor gab es noch Abschläge von 75% (für 2009) bzw. 50% (für 2010). Da die Übergangsregelung mit Jahresbeginn ausgelaufen ist, ist nunmehr der Richtwert nach dem Richtwertgesetz in voller Höhe anzusetzen.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.