DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Jahresabschluss
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
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Wichtige Termine 2012 im Überblick
Zitierweise: kursiv: Neu 2012
Ab 1. Jänner
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010 und 2011
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
- Berufungszinsen gem. § 205a BAO bei Erfolg im Rechtsmittelverfahren
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2011 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2011 (L 16) in Papierform
- Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2011 (E 18) in Papierform
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2011
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2011 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2011
Ab 1. April
- Einhebung der 25% Wertpapier-KESt durch depotführende Bank
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2011 aus Nicht-EU-Ländern
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2011 L1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2011
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2011
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2011
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr; gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen)
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
Bild: © estima - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.