DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
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Aktiv
- Laufende Analyse
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
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Lohnzettel Neu ab 1.Jänner 2003
Das Formular L 16 wurde im Zuge der Umstellung auf die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wie folgt neu gestaltet:
:: Zusammenfassung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Daten
:: Unterjährige Ausstellung bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Jahres bis 15. des Folgemonats ist zwingend.
:: Zeitraumkonforme Ausstellung, wenn mehrere Dienstverhältnisse beim gleichen Dienstgeber in verschiedenen Perioden bestanden haben. Es darf zu keiner Summierung von Beitrags- bzw. Steuerbemessungsgrundlagen kommen.
:: Lohndatenübermittlung
- In Papierform an das Betriebsstättenfinanzamt bis Ende Jänner des Folgejahres, wenn eine elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar ist.
- Elektronische Übermittlung bis Ende Februar des Folgejahres entweder an die Sozialversicherungsanstalt oder die Finanzverwaltung. Wird die Lohnverrechnung händisch geführt, können die Daten über ELDA an die Sozialversicherungsanstalt bereits ab Beginn 2003 bzw. über Finanzonline aber erst ab dem zweitem Quartal 2003 übermittelt werden.
- Elektronische Lohnzettel-Datenübermittlung für 2002 hat ausschließlich an die Finanzverwaltung zu erfolgen.
- Betriebe mit Beitragsvorschreibung müssen ebenfalls den Lohnzettel NEU übermitteln.
- Liegt das arbeitsrechtliche Ende eines Dienstverhältnisses im Jänner 2003, ist sowohl der Lohnzettel 2002 als auch für
Jänner 2003 bis 15. Februar 2003 zu übermitteln. - Für weiterlaufende Versicherungszeiten (Urlaubs- oder Kündigungsentschädigung etc.) über den Jahreswechsel hinaus, ist ein getrennter Lohnzettel je Kalenderjahr zu übermitteln.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.