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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Periodenübergreifende Fehlerkorrektur auch für bereits verjährte Zeiträume möglich

Oktober 2011
Kategorien: Klienten-Info

Die Komplexität des Steuerrechts bringt es mit sich, dass bei der Einschätzung von Sachverhalten Fehler passieren können und beispielsweise eine falsche Abschreibungsdauer gewählt wird oder es zu einer ungerechtfertigten (oder zu frühen) Passivierung einer Rückstellung kommt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 30.3.2011 (GZ 2008/13/0024) betont, dass bei einer späteren Fehlerkorrektur dem Grundsatz der Periodenbesteuerung zu folgen und der Fehler in allen betroffenen Jahren zu korrigieren ist. Eine periodenfremde Fehlerberichtigung („steuerliches Nachholverbot“) – etwa in Form der Aussetzung von Abschreibungen, da früher zu hohe Abschreibungen geltend gemacht wurden – ist hingegen nicht zulässig. Wenn eine Korrektur im „Wurzeljahr“, welches jenes Jahr der Fehleinschätzung ist, aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährung nicht mehr möglich ist, führt dies zu Vor- oder Nachteilen für den Steuerpflichtigen und entspricht damit nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitprinzip.

Mit Schaffung des § 293c BAO, der seit 1. September 2011 in Kraft ist, wird die (periodenübergreifende) Fehlerkorrektur auch auf bereits verjährte Zeiträume ausgedehnt und zwar insoweit, als die Wurzel des Fehlers innerhalb der absoluten Verjährung liegt. Die absolute Verjährung erstreckt sich auf zehn Jahre ab Entstehen des Abgabenanspruchs. Die Korrektur erfolgt auf Antrag bzw. von Amts wegen. Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass der zu korrigierende Fehler – wie z.B. eine falsch gewählte Abschreibungsdauer – Auswirkungen auf nachfolgende Jahre hat. Es ist allerdings nicht notwendig, dass die Doppel- bzw. Nichtbesteuerung bereits eingetreten ist. Die neue Bestimmung der periodenübergreifenden Fehlerkorrektur beschränkt sich nicht nur auf das Ertragsteuerrecht, sondern z.B. auch auf veranlagte Verkehrsteuern.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.