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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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UFS zur Absetzbarkeit der Kosten für ein außerhalb des Wohnungsverbands gelegenes Arbeitszimmer


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UFS zur Absetzbarkeit der Kosten für ein außerhalb des Wohnungsverbands gelegenes Arbeitszimmer

September 2011

Bekanntlich sind die Kosten für ein in der privat genutzten Wohnung gelegenes Arbeitszimmer nur unter sehr restriktiven Bedingungen (u.a. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit) abzugsfähig. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitszimmer in einer dafür extra angeschafften Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist das strenge Kriterium des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit nicht anzuwenden. Dass selbst in diesen Fällen die berufliche Notwendigkeit nachgewiesen werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des UFS (20.7.2011, GZ RV/0438-G/08). Eine angestellte Assistenzprofessorin, die neben dieser unselbständigen Tätigkeit auch Einkünfte als selbständige Gutachterin, Vortragende und Schriftstellerin erzielte, hatte die Kosten für das ihrer privaten Wohnung gegenüberliegende Arbeitszimmer (eigene Wohnung) zunächst als Werbungskosten im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit geltend gemacht. Der UFS sah selbst bei einem außerhalb des Wohnungsverbands gelegenen Arbeitszimmer die berufliche Notwendigkeit als erforderliches Kriterium an, da eine Wohnung auch immer eine private Nutzungsmöglichkeit nahe legt. Da der Assistenzprofessorin für ihre nichtselbständige Tätigkeit ein Büro an der Universität zur Verfügung stand, war nach Ansicht des UFS die berufliche Notwendigkeit nicht gegeben. In Hinblick auf die zusätzliche selbständige Tätigkeit hat der UFS schließlich aber den Abzug als Betriebsausgaben zugelassen. Das Kriterium der beruflichen Notwendigkeit darf nicht als absolutes Erfordernis gesehen werden, sondern ist bereits dann erfüllt wenn die getätigten Ausgaben für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll sind.

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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.