DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Unterlassene Offenlegung von Alt-Jahresabschlüssen führt nicht immer zu Zwangsstrafen
Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2010 sind bis 30. September 2011 verpflichtet, Jahresabschluss samt Lagebericht beim Firmenbuch einzureichen. Seit Beginn 2011 wird ein Verstoß gegen die Einhaltung der Offenlegungspflichten – dazu zählt auch eine verspätete Einreichung – mit Zwangsstrafen geahndet. Die Strafe trifft sowohl die Gesellschaft als auch Geschäftsführer/Vorstand und variiert in Abhängigkeit von der Größe der Kapitalgesellschaft.
Abgesehen von einer Schonfrist bis Ende Februar 2011 sind auch Alt-Jahresabschlüsse von dieser Zwangsstrafenbestimmung umfasst. Nun hat das Oberlandesgericht Wien – mit Rückbezug auf die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen - entschieden, dass keine Strafen für nicht offengelegte Jahresabschlüsse verhängt werden, wenn diese länger als sieben Jahre zurückliegen, niemals vom Firmenbuchgericht eingemahnt worden sind und das Unternehmen die Folgejahresabschlüsse ordnungsgemäß offengelegt hat.
Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.