DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Keine Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierung Verordnung bei einer Après-Ski-Bar
Nach den Bestimmungen der Gaststättenpauschalierung VO kann der Gewinn aus einem Gaststätten- oder Beherbergungsbetrieb mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5% der Betriebseinnahmen einschließlich Umsatzsteuer, mindestens aber mit einem Betrag von 10.900 €, angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ermöglichen. Überdies dürfen die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 255.000 € betragen. Betriebe des Gaststättengewerbes liegen im Sinne der Verordnung nur dann vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und die Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Nicht als Betriebe des Gaststättengewerbes gelten Würstelstände, Maronibrater, Eisgeschäfte, Konditoreien, Fleischhauer, Bäcker, Milchgeschäfte oder Spirituosenhandlungen.
In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der UFS Innsbruck (GZ RV/0351-I/08 vom 14.4.2011) festgestellt, dass eine Après-Ski-Bar regelmäßig nicht unter den Anwendungsbereich der Pauschalierungsverordnung fällt. Maßgebliches Kriterium für die Entscheidung im gegenständlichen Fall war der Umstand, dass in der Après-Ski-Bar mit Ausnahme von Wurstsemmeln keine Speisen angeboten wurden. Die aus der Abgabe von Speisen erzielten Umsätze lagen demnach bei weniger als 1% der Gesamtumsätze. Der UFS sah daher die Anwendbarkeit der Pauschalierung schon als dem Grunde nach nicht gegeben an, da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse (höhere Gewinnspanne bei Getränken als bei Speisen) deutlich von denjenigen unterscheiden, für welche die Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt wurde. Andere Umstände wie die Öffnungszeiten (die Ski-Bar hat nur bis 21 Uhr geöffnet und unterscheidet sich damit maßgeblich von „üblichen“ Barbetrieben), gewerberechtlicher Status als Buffet und nicht als Bar, keine Tanzfläche usw. wurden vom UFS als weitgehend nicht entscheidungsrelevant erachtet.
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.