DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Kinder-Ferienlager: nun auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft absetzbar
Gerade richtig zur Ferienzeit hat eine Änderung im Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) positiv überrascht. Im Zusammenhang mit den Kosten für die Kinderbetreuung in den Ferien konnten bisher im Rahmen des jährlichen Maximalabsetzbetrags für Kinderbetreuungskosten von 2.300 € pro Kind lediglich die Kosten für die Betreuung, nicht aber die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, steuerlich geltend gemacht werden. Durch die aktuelle Änderung der Rz 884d in den LStR wird bereits für das Jahr 2011 die Absetzbarkeit sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen in den Ferien (z.B. Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkosten zum Lager, Kosten für Teilnahme an Sportveranstaltungen) ermöglicht.
Nichts geändert hat sich leider am jährlichen Maximalbetrag von 2.300 € pro Kind. Ist dieser bereits durch andere laufende Kinderbetreuungskosten (Kinderkarten, Hort, Betriebskindergarten, Babysitten) ausgeschöpft, so profitiert man leider nicht von der Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung in den Ferien. Auch an der maximale Altersgrenze von 10 Jahren bzw. von 16 Jahren bei behinderten Kindern hat sich nicht geändert.
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.