DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
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- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Wichtige Neuerungen 2003 im Überblick
1. Jänner
- Abfertigung Neu Betriebliche Mitarbeitervorsorge
- Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für alle
- GSVG
- Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung
- Mindestbeitragsgrundlage in Krankenversicherung reduziert auf € 537,78 p.m.
- Beitragsgrundlage Unfallversicherung erhöht auf € 15.198,91
- Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung
- DBAmit Deutschland
- Einziger Prüfungsvorgang für alle lohnabhängigen Abgaben
- Lohnzettel Neu
- Zusätzliche Angaben in allen Rechnungen (UID-Nummer und laufende Nummer)
- Unabhängige Finanz-Senate (UFS) statt Berufungsbehörde (FLD)
- Gerichtlicher Zahlungsbefehl bis € 30.000,
- Neue Vorschriften für Rechnungslegung der Vereine
- Verlautbarung der Bundesgesetzblätter im Internet
- SV-Verzugszinsen 6,97%
31. Jänner
- Mitteilungspflicht für bestimmte Honorare 2002 gemäß § 109a EStG Formular E18
15. Feber
- MV-Kassenbeitrag für Jänner 2003 für alte Dienstverträge bei Übertragung der Abfertigungsanwartschaft an MV-Kasse per 1. Jänner 2003
28. Feber
- EDV-Meldung für bestimmte Honorare 2003 gemäß § 109a EStG
15. März
- MV-Kassenbeitrag für Februar 2003 für neue Dienstverträge ab Jänner 2003
31. März
- Ende der diskriminierenden Besteuerung ausländischer Invest Fonds lt. VfGH
- Ende des DB-FLAG-Pauschalbeitrages für geringfügig Beschäftigte lt. VfGH
- Ablauf der Optionsfrist für Wahl der gewünschten Krankenversicherung im GSVG
1. Juli
- Grenzüberschreitende EURO-Überweisungen im EU-Raum gebührenmäßig auf dem Niveau des Inlandes
- Verpflichtende Angabe der IBAN- und BIC-Daten bei Banküberweisungen bei grenzüberschreitenden Banküberweisungen
Senkung der vom Basiszinssatz abhängigen Zinssätze
| seit | % | ab | % | |
| Basiszinsatz | 09.11.01 | 2,75 | 11.12.02 | 2,20 |
| Finanzamt: | ||||
| Stundung | 09.11.01 | 6,75 | 11.12.02 | 6,20 |
| Aussetzung | 09.11.01 | 3,75 | 11.12.02 | 3,20 |
| Anspruchszinsen | 09.11.01 | 4,45 | 11.12.02 | 4,20 |
| Verzugszinsen* | 01.08.02 | 10,75 | 01.01.03 | 10,20** |
* lt. ZRÄG ist im beiderseitigen Unternehmergeschäft sowie im Arbeitsrecht jeweils jener Basiszinssatz maßgeblich, der am 30. Juni bzw. 31. Dezember gilt.
** Wenn sich der Basiszinssatz (2,20 %) nach Drucklegung nicht mehr ändert.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.