DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Regelung zur Stiftungseingangssteuer bei Grundstückswidmungen verfassungswidrig
In der KI vom November 2010 haben wir Sie bereits informiert, dass der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Stiftungseingangssteuer bei Grundstückswidmungen eingeleitet hat. Hintergrund dafür war die ungleiche Behandlung für die Bemessungsgrundlage bei Widmung von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen (Bemessungsgrundlage gemeiner Wert) und Grundstücken (Bemessungsgrundlage ist der in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegende dreifache Einheitswert). Mit Erkenntnis vom 2.3.2011 (G 150/10) hat der VfGH nun tatsächlich die Verfassungswidrigkeit dieser Unterscheidung festgestellt und die entsprechende Regelung für Grundstücke nunmehr mit Wirkung 31.12.2011 aufgehoben.
Dadurch kommt ab 1.1.2012 auch für Grundstückswidmungen die allgemeine Regelung zur Anwendung, die als Steuerbemessungsgrundlage den Verkehrswert (entspricht quasi dem gemeinen Wert) der Liegenschaft vorsieht. Ob der Gesetzgeber bis dahin eine verfassungskonforme Neuregelung schafft und wie diese aussehen könnte, ist derzeit noch nicht absehbar. Jedenfalls sollte bei geplanten Grundstückswidmungen eine vorzeitige Übertragung noch rechtzeitig auf Basis der günstigeren aufgehobenen Rechtslage in Erwägung gezogen werden.
Im Zusammenhang mit der Einheitswertbewertung ist übrigens auch schon ein weiteres Gesetzprüfungsverfahren eingeleitet worden. Dabei soll überprüft werden, ob die Regelung zur Eintragungsgebühr ins Grundbuch verfassungskonform ist. Derzeit wird nämlich bei einem Kauf die 1%ige Eintragungsgebühr vom Kaufpreis (und damit in der Regel von einem Verkehrswert) bemessen, während im Falle unentgeltlicher Übertragungen der dreifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage bildet. Auch diese Ungleichbehandlung könnte letztlich als verfassungswidrig eingestuft werden.
Bild: © Klaus Eppele - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.