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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Kurz-Infos

November 2002
Kategorien: Klienten-Info

Rechtsmittel gegen Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge

Die Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland hat in einer Berufungsentscheidung die Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge als gemeinschaftswidrig anerkannt und der Berufung stattgegeben. Die VwGH-Entscheidung über die eingebrachte Präsidentenbeschwerde bleibt abzuwarten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der VwGH die Gemeinschaftswidrigkeit der derzeitigen Vollbesteuerung bestätigen. Es sollten daher gegen derartige Bescheide Rechtsmittel eingebracht bzw. laufende Rechtsmittel weitergeführt werden.

Steuerliche Qualifikation von fremd finanzierten Rentenversicherungen

Verträge dieser Art, die nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen worden sind, gelten laut Erlass BMF vom 10. August 2001 als Beteiligung, bei der die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Verluste aus derartigen Beteiligungen können daher nur mit späteren Gewinnen ausgeglichen werden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer als Bestandteil von Inlandsrechnungen

Aufgrund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002 ist die UID-Nr. auch auf Inlandsrechnungen anzuführen und zwar:

Ab 1. Oktober 2002 auf Rechnungen des Subunternehmers an den Generalunternehmer in der Bauwirtschaft, wobei der Generalunternehmer Schuldner der Umsatzsteuer wird. Anzuführen ist die UID-Nr. des Leistungsempfängers, wobei in der Rechnung aber keine Umsatzsteuer auszuweisen und auf den Übergang der Steuerschuld hinzuweisen ist. Ab 1. Jänner 2003 auf allen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Anzuführen ist die UID-Nr. des Leistungserbringers. Die Zuteilung der UID-Nummern erfolgt automatisch durch das Finanzamt noch in diesem Jahr.
Nähere Ausführungen hierzu folgen in der Klienten-Info Dezember 2002.

Bild: © Quade - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.