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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Änderungen im Privatstiftungsgesetz (PSG)

Februar 2011
Kategorien: Klienten-Info

Die in der jüngeren Vergangenheit für die Organisation zahlreicher Familienprivatstiftungen problematischen Erkenntnisse des OGH zum Beirat und zum Stiftungsvorstand (KI 10/09) werden nun durch eine Änderung des Privatstiftungsgesetzes etwas entschärft. Einerseits wird klargestellt, dass Parteienvertreter nur dann – und nicht generell - als Stiftungsvorstand, Aufsichts- oder Beirat ausgeschlossen sind, wenn sie konkret mit der Wahrnehmung der Interessen von Begünstigten oder deren Angehörigen in diesen Gremien beauftragt sind (§ 15 Abs. 3a und § 23 Abs. 2 letzter Satz PSG). Andererseits dürfen einem Beirat auch weiterhin mehrheitlich Angehörige des Stifters angehören. Lediglich für die Abberufung des Stiftungsvorstands bestehen gewisse Einschränkungen. Eine Abberufung ohne wichtigen Grund durch den Beirat erfordert künftig eine Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen. Bei weniger als vier Mitgliedern eines Beirats ist Einstimmigkeit geboten (§ 14 Abs. 3 PSG).

Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird aufgrund der angeblichen Intransparenz von Privatstiftungen der Stiftungsvorstand verpflichtet, dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt die festgestellten Begünstigten unverzüglich elektronisch mitzuteilen. Diese Neuregelung tritt mit 1.4.2011 in Kraft. Alle am 31.3.2011 bestehenden Begünstigten sind bis zum 30.6.2011 zu melden. Eine Verletzung dieser Meldepflichten kann eine Strafe von bis zu 20.000 € nach sich ziehen.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.