DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch wird künftig teuer
Die von den Firmenbuchgerichten in der Praxis teilweise tolerierte Vorgehensweise von Kapitalgesellschaften, den Jahresabschluss erst nach mehrmaliger Aufforderung zur Offenlegung einzureichen, wird künftig wohl der Vergangenheit angehören. Verstöße gegen die Einhaltung der Offenlegungspflichten (Einreichung Jahresabschluss samt Lagebericht beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag) (siehe KI 09/10) werden ab 1.1.2011 nämlich wie folgt geahndet:
- Zwingende Strafe von 700 € für jeden Geschäftsführer/Vorstand und auch die Gesellschaft, wenn eine Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss samt Lagebericht (falls Pflicht zur Erstellung eines solchen besteht) nicht binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag einreicht.
- Bei kleinen Kapitalgesellschaften kommt es alle zwei Monate zu einer Strafe von weiteren 700 €, wenn der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht wird. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen 2.100 € zahlen und Organe von großen Kapitalgesellschaften sogar 4.200 €.
Die Organstrafen sind zwingend zu verhängen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das zur Einreichung verpflichtete Organ offenkundig durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an der fristgerechten Offenlegung gehindert war. Gegen eine verhängte Zwangsstrafe kann binnen 14 Tagen Einspruch erhoben werden. In diesem Fall kommt es zur Einleitung des ordentlichen Zwangsstrafverfahrens.
Achtung: die neuen Zwangsstrafbestimmungen umfassen auch Jahresabschlüsse, die bereits hätten veröffentlicht werden müssen. Bis zum 28.2.2011 können allerdings unterlassene Offenlegungen noch straffrei nachgeholt werden. Es empfiehlt sich daher umgehend zu prüfen, ob in der Vergangenheit alle Offenlegungsverpflichtungen erfüllt wurden.
Bild: © John Hurst - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.