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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Ausgabenverteilungsmöglichkeit bei Vermietung und Verpachtung anstelle des Verlustvortrags


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Ausgabenverteilungsmöglichkeit bei Vermietung und Verpachtung anstelle des Verlustvortrags

Januar 2011
Kategorien: Klienten-Info

Der VfGH hat ja unlängst die Einschränkung des Verlustvortrags auf betriebliche Einkünfte und somit die Nichtanwendbarkeit bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit Ablauf 31.12.2011 als verfassungswidrig erkannt (KI 05/10). Als Gesetzesreparatur wird im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nun eine Verteilungsmöglichkeit für außergewöhnliche Ausgaben eingeführt, die bereits bei der Veranlagung 2010 beantragt werden kann.

Diese Verteilung auf 10 Jahre ist auf außerordentliche Wertverluste (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) sowie auf andere außergewöhnliche Aufwendungen im Bereich Vermietung und Verpachtung anzuwenden und soll zu einer Einkünfteglättung führen. Mit anderen außergewöhnlichen Aufwendungen im Bereich Vermietung und Verpachtung sind Aufwendungen gemeint, die keine Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwendungen sind. Durch die Verteilung auf 10 Jahre soll auch ohne Verlustvortragsmöglichkeit sichergestellt werden, dass keine Verluste aus Vermietung und Verpachtung verloren gehen. Ohne Verlustvortragsmöglichkeit und ohne 10 Jahre-Verteilung könnte es passieren, dass hohe einmalige Aufwendungen in dem Jahr des Anfallens zu einem Verlust führen und insgesamt nicht steuerlich sachgerecht verwertet werden können.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.