DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Neue Immobilienmaklerverordnung: Maklerprovisionen sinken
Künftige Mieter wird es freuen, dass seit 1.9.2010 für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom Makler nur mehr maximal zwei Bruttomonatsmieten (davor drei Bruttomonatsmieten) als Provision verlangt werden dürfen. Für bis zu drei Jahre befristete Mietverträge wird die (Mieterhöchst)Provision sogar mit einer Bruttomonatsmiete begrenzt. Bei Vermittlung einer Wohnung durch den Hausverwalter des betroffenen Hauses beträgt die Provision jeweils nur die Hälfte der zuvor genannten Werte.
Nicht von den Änderungen betroffen ist die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten. Hier gilt weiterhin der dreifache Bruttomonatsmietzins bei unbefristeten oder über drei Jahre befristeten Verträgen als Richtsatz. Bei Befristungen zwischen zwei und drei Jahren liegt der Richtwert bei zwei Bruttomonatsmietzinsen, bei Befristungen unter zwei Jahren bei einer Bruttomonatsmiete. Keine Auswirkung haben die neuen Regelungen auf das Verhältnis zwischen Makler und Vermieter. Vom Vermieter darf der Makler daher weiterhin grundsätzlich drei Bruttomonatsmieten als (Vermieterhöchst)Provision verlangen.
Unverändert bleibt auch die Provisionshöhe für die Vermittlung von Eigentumswohnungen (Kaufvorgänge). Hier dürfen vom Käufer weiterhin maximal 3% des Kaufpreises als Provision verlangt werden. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Käufern betragen die Kosten der Provision unter Bedachtnahme auf die vom Vermittler in Rechnung gestellte Umsatzsteuer somit auch künftig 3,6%.
Neu ist auch, dass bei Inseraten über Mietwohnungen seit dem 1.9.2010 die monatliche Gesamtbelastung sowie – falls es sich nicht um einen Pauschalmietzins handelt - die Einzelkosten (Hauptmietzins, Betriebs- und Heizungskostenakonti, Umsatzsteuer) detailliert dargestellt werden müssen.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.