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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Aufgabe des Rückzahlungswillens begründet für sich keine verdeckte Gewinnausschüttung

September 2010
Kategorien: Klienten-Info

Eine verdeckte (Gewinn)Ausschüttung ist dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Vermögensvorteil gewährt, welcher Gesellschaftsfremden nicht oder zumindest nicht unter diesen Bedingungen zugestanden worden wäre. Typische Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen sind etwa zu hohe Mietzahlungen der Gesellschaft an den Gesellschafter oder ein günstiges Darlehen an den Gesellschafter.

Der VwGH hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen (GZ 2007/13/0009 vom 20.1.2010), in dem ein Darlehen an den Gesellschafter schon früher zurückzuzahlen gewesen wäre und in Folge der aushaftende Betrag inklusive Zinseszinsen von der Betriebsprüfung als verdeckte Ausschüttung angesehen wurde. Argumente wie die geplante Aufrechnung des Darlehens mit dem Veräußerungserlös aus dem Anteilsverkauf oder auch die mündliche Prolongation des Darlehens konnten an dieser Ansicht nichts ändern. Der VwGH hat bei seiner Beurteilung hingegen festgestellt, dass ein etwaiger Verzicht der Kapitalgesellschaft auf die Forderung gegenüber dem Gesellschafter schon eindeutig und schlüssig sein muss, damit eine verdeckte (Gewinn)Ausschüttung angenommen werden kann. Es kann demnach aus der bloßen Aufgabe des Rückzahlungswillens seitens des Schuldners noch nicht auf den Wegfall der Schuld bzw. den Verzicht durch die Gesellschaft und insgesamt auf eine verdeckte Ausschüttung geschlossen werden. Überdies kann aus einer nicht fremdüblich erfolgten Darlehensprolongation nicht bereits der Verzicht auf die Darlehenseinbringung an sich abgeleitet werden. Schließlich ist es auch nicht sachgerecht, aufgrund von nicht verrechneten Zinseszinsen eine verdeckte Ausschüttung des Darlehens und nicht nur des fehlenden Zinsbetrages anzunehmen. Insgesamt war demnach durch den VwGH keine verdeckte (Gewinn)Ausschüttung zu erkennen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.