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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info

Beiträge 1807 bis 1812 von 1839
Korrektur Klienten-Info September 2001

Korrektur Klienten-Info September 2001

Oktober 2001

Korrektur Klienten-Info September 2001 Die Berechnungsformel für das Feiertagsentgelt lautet richtig wie folgt: 20.000/(3 x 26) = 256,- Feiertagsentgelt

Kurz-Infos

Kurz-Infos

Oktober 2001

Nicht nummerierte Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen ohne Leistungszeitraum können die Schätzungsbefugnis des Fiskus auslösen Der Berufungssenat II der FLD Wien, NÖ und Bgld kam am 12. März 1998 zu der...

Verzinsung von Steuerrückständen ab 1. Oktober 2001 und die aktuelle österr. Zinsenlandschaft

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September 2001

Wirklich aktuell können in periodischen Zeitschriften veröffentlichte Zinssätze nie sein, da sie einer steten Wandlung unterliegen und durch eine Änderung nach Redaktionsschluss nur mehr von historischer Bedeutung...

Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

September 2001

Arbeitsrecht Ausgehend von § 6 Urlaubsgesetz, der als regelmäßiges Entgelt jenes Entgelt qualifiziert, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre, wird aus § 2 Abs....

Halber Vorsteuerabzug von Bewirtungskosten - EU-widrig?

Halber Vorsteuerabzug von Bewirtungskosten - EU-widrig?

September 2001

Der Eigenverbrauchs-Tatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Zi 2 lit c UStG (50%-Kürzung der Kosten für Geschäftsfreundebewirtung gemäß § 20 Abs. 1 Zi 3 EStG) steht unter EU-Beschuss. Ausgehend vom Urteil...

Kurz-Infos

Kurz-Infos

September 2001

Betriebsausgabenpauschale 12% bzw. 6% Die Betriebsausgabenpauschalierung gemäß § 17 EStG ist für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb vorgesehen, wenn der Gewinn durch...

Beiträge / Seite

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.