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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Management-Info - Archiv

Statische Investitionsrechenverfahren

September 2023
Kategorien: Management-Info

Die statischen Investitionsrechenverfahren spielen aufgrund ihrer einfacheren Anwendbarkeit und Verständlichkeit in der Praxis eine bedeutende Rolle bei der groben Bewertung von Investitionsmöglichkeiten. Bei den statischen Investitionsrechenverfahren werden die dem Objekt zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben periodisiert und Durchschnittswerte abgeleitet. Diese Durchschnittswerte sind maßgebend für die entsprechende Entscheidung, wobei der Faktor Zeit vernachlässigt wird - dies ist zugleich der größte Schwachpunkt der statischen Investitionsrechenverfahren, da dem unterschiedlichen zeitlichen Anfall der Zahlungen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. So erfolgt zwar eine Periodisierung des Aufwands in Form von Abschreibungen, jedoch bleibt die zu Beginn der Investition getätigte Auszahlung in der Berechnung unberücksichtigt bzw. wird sie lediglich in Form von kalkulatorischen Zinsen (als Aufwand) berücksichtigt.

Bedeutsame Formen der statischen Investitionsrechenverfahren sind die Kostenvergleichsrechnung, die Gewinnvergleichsrechnung, die statische Rentabilitätsrechnung und die statische Amortisationsrechnung - sie alle werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Kostenvergleichsrechnung

Die Kostenvergleichsrechnung ermittelt die Vorteilhaftigkeit aus mehreren Projekten auf Basis der zurechenbaren Kosten bzw. der Kostenersparnis im Falle einer Rationalisierungsinvestition. Die Kostenvergleichsrechnung konzentriert sich darauf, die Investition mit den niedrigsten durchschnittlichen Kosten auszuwählen. Dabei werden die durchschnittlichen Periodenkosten berücksichtigt, um Schwankungen auszugleichen. Typischerweise sind folgende Kostenarten (welche in fixe und variable Kosten getrennt werden können) im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung miteinzubeziehen: Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten, Materialkosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Energiekosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, kalkulatorische Abschreibung sowie kalkulatorische Zinsen. Die Kostenvergleichsrechnung wird oftmals bei der Beurteilung von Ersatzinvestitionen verwendet.

Gewinnvergleichsrechnung

Die Gewinnvergleichsrechnung ist eine Weiterführung der Kostenvergleichsrechnung. Bei der Gewinnvergleichsrechnung liegt der Fokus darauf, die Investition mit dem höchsten durchschnittlichen Gewinn (als absolute Größe) auszuwählen und Projekte mit Verlusten zu vermeiden. Abgeleitet von der Gewinnvergleichsrechnung lässt sich auch die kritische Menge bzw. Break-even-Menge berechnen. Die kritische Menge bezeichnet z.B. jene Menge bzw. Stückzahl, bei der die alternativen Investitionen gleichwertig sind.

Statische Rentabilitätsrechnung

Die statische Rentabilitätsrechnung zielt darauf ab, die Investition mit der höchsten durchschnittlichen Rendite zu wählen, wobei Projekte mit einer Rendite unterhalb der geforderten Mindestverzinsung ausgeschlossen werden. Als Kosten der Finanzierung (i.S.d. Mindestverzinsung) wird in der Regel der Grenzkapitalkostensatz verwendet. Mittels Rentabilitätsberechnungen können Projekte mit unterschiedlichen Investitionskosten verglichen werden - dabei ergänzen Rentabilitätsberechnungen idealerweise die Gewinnvergleichsrechnungen.

Statische Amortisationsrechnung

Die statische Amortisationsrechnung bzw. Amortisationsdauer - im Vergleich zur statischen Rentabilitätsrechnung - betrachtet die benötigte Zeitdauer, um die Investitionskosten aus den Einnahmenüberschüssen zurückzugewinnen (Pay-off period). Je kürzer die Amortisationsdauer ist, desto vorteilhafter ist die Investition. Die Amortisationsrechnung wird oft zur Einschätzung des Risikos von Investitionsprojekten herangezogen. Die Amortisationsdauer kann dahingehend Klarheit bringen, inwieweit Deckung mit branchenspezifischen Erfahrungswerten besteht.

Verglichen mit anderen Investitionsrechenverfahren verwendet die Amortisationsrechnung keine buchhalterischen Größen, sondern basiert auf Zahlungsströmen. Dieser Cashflow geht grundsätzlich vom Gewinn aus und korrigiert diesen um unbare Aufwendungen (wie z.B. Abschreibungen) und Erträge. Konkret wird der "Cashflow from operating activities" für die Berechnung herangezogen, da Veränderungen im Working Capital unberücksichtigt bleiben.

Bild: © Adobe Stock - David

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.