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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Service - Info- und Checklisten

Lohn- und Einkommensteuer

Kategorien: Info-Corner , Checklisten

(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!)

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt.

Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%.

(Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.)

Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:

Tarifstufen Einkommen
in Euro

2016
bis 2019

2020
bis 2021

2022

2023

2024

Für die ersten 11.000 €

0%

0%

0%

0%

0%

über 11.000 € bis 18.000 €

25%

20%

20%

20%

20%

über 18.000 € bis 31.000 €

35%

35%

32,5%

30%

30%

über 31.000 € bis 60.000 €

42%

42%

42%

41%

40%

über 60.000 € bis 90.000 €

48%

48%

48%

48%

48%

über 90.000 € bis 1.000.000 €

50%

50%

50%

50%

50%

über 1.000.000 € (befristet bis 2025)

55%

55%

55%

55%

55%

 

Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 32,5% - 4.450 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,395 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.995 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.795 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.795 €

 

Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 35% - 4.900 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,070 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.670 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.470 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.470 €

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.