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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Gastronomie-Info

Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen

Mai 2023

Die Energiekostenpauschale soll dazu beitragen, dass Kleinst- und Kleinunternehmen die hohen Energiekosten bewältigen können. Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung zwischen 110 € und 2.475 €, welche sich in Abhängigkeit von der Branche und der Höhe des Jahresumsatzes (Mindestumsatz muss 10.000 € betragen, der Höchstjahresumsatz 400.000 €) berechnet. Die Energiekostenpauschale kann voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden - administrativ ist dabei zu beachten, dass die Förderung vom Unternehmen selbst beantragt werden muss und nicht stellvertretend durch den Steuerberater erfolgen kann.

Ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, kann über den Selbst-Check auf www.energiekostenpauschale.at abgeklärt werden (anhand des ÖNACE-Codes). Neben den Umsatzgrenzen ist vor allem wichtig, dass es ein in Österreich ansässiges Unternehmen ist, das gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig ist. Ausgenommen sind im Umkehrschluss etwa Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- oder Versicherungswesen, freie Berufe usw. Eine weitere Begrenzung liegt darin, dass für denselben Zeitraum nicht gleichzeitig der Energiekostenzuschuss und die Energiekostenpauschale beantragt werden können.

Die Förderung beträgt für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens 410 € und maximal 2.475 €, für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens 300 € und maximal 1.800 € und für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens 110 € und maximal 675 €. Dabei kann zwischen den drei Förderperioden eine Förderperiode und somit eine Pauschalförderung gewählt werden.

Bild: © Adobe Stock - vejaa

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.