DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Folgen des Zahlungsverzuges im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben
Februar 2002
Vorausgeschickt sei, dass zwischen Fälligkeit (Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit) und Entrichtungszeitpunkt zu unterscheiden ist. Säumnisfolgen werden durch verspätete Entrichtung ausgelöst. Im folgenden werden...
Zwei zusätzliche Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabenentrichtung ab 1. Jänner 2002, Erhöhung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage und verlängerte Antragsfrist für Herabsetzung
Februar 2002
Die Neuregelung betrifft alle Abgabenansprüche (ausgenommen Nebengebühren), die nach dem 31. Dezember 2001 entstehen. Unmittelbar betroffen sind davon bereits die ersten Steuervorauszahlungen, die das Jahr 2002 betreffen (z.B....
Neues zum Kilometergeld und dem Sachbezug
Februar 2002
Bisher konnten steuerfreie Kilometergelder nur bei Verwendung eines eigenen KFZ oder eines eigenen Leasing-KFZ beansprucht werden. Neu laut Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 Rz 372: Kilometergelder können auch für fremde...
Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses
Februar 2002
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechtes, die ab dem Jahre 2002 an bestimmte Personen, welche nicht Dienstnehmer sind, Honorare auszahlen, müssen nach Ablauf des Jahres gemäß § 109 a...
Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung
Februar 2002
Vor der Ruhendmeldung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. vorzeitige Alterspension, längere Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), ist auf die Rechtsfolgen in der Sozialversicherung Bedacht zu nehmen bzw. sollen die Vor- und Nachteile...
50 EURO-Bagatellgrenze für Nebenansprüche
Februar 2002
Kurz-Info Laut Erlass des BMF v. 7. November 2001 gilt die im Artikel über die Säumniszuschläge erwähnte 50-EURO-Grenze weiters für: Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) Stundungszinsen (§ 212...
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.