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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Bauzustand

Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Juni 2010

Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte kürzere Nutzungsdauer kann mit einem Gutachten über den technischen Bauzustand des Gebäudes erreicht werden. Wie der UFS nunmehr entschieden hat (UFS vom 11. März 2010, RV/0659-W/05) ist es notwendig, dass ein solches Gutachten gewissen inhaltlichen Anforderungen entspricht und darin Aussagen über den technischen Bauzustand des Gebäudes getroffen werden, die eine kürzere (technische) Nutzungsdauer als die gesetzlich normierte rechtfertigen. In der Rechtsprechung des VwGH wird nämlich im außerbetrieblichen Bereich der technischen Nutzungsdauer der Vorrang gegenüber der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eingeräumt.

Im konkreten Fall lagen sogar zwei Gutachten vor, welche allerdings inhaltlich mangelhaft waren und keinen sinnvollen Zusammenhang zwischen dem Befund über den Gebäudezustand und der angesetzten Restnutzungsdauer erkennen ließen. Es waren lediglich die einzelnen Gebäudebestandteile mit dem Baujahr und der angenommenen wirtschaftlichen Bestandsdauer aufgelistet. Der angestrebte AfA-Satz von 5% p.a. (entspricht einer Nutzungsdauer von 20 Jahren) wurde außerdem nicht anerkannt, weil das Gutachten nicht zum Stichtag des (unentgeltlichen) Erwerbs des Gebäudes erstellt wurde sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Überdies wurde keinerlei Ergänzungsgutachten nachgereicht, welches Aussagen über den technischen Bauzustand des Gebäudes enthalten hätte.

Diese UFS-Entscheidung bestätigt die grundsätzlich kritische Haltung der Finanzverwaltung gegenüber Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden. So besteht für sie weder eine Bindung an das Gutachten noch die Verpflichtung, ein Gegengutachten einholen zu müssen (siehe dazu bereits KI 10/08).

Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.