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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Pflegebedürftigkeit

Außergewöhnlichkeit führt nicht zwingend zur außergewöhnlichen Belastung

November 2009
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Die Frage, ob Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, ist nach den kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beurteilen - selbst wenn dies in manchen Fällen zu unfair erscheinenden Ergebnissen führt. Der UFS hat in der Entscheidung vom 24.6.2009 (GZ RV/1742-W/09) die Geltendmachung von für die Mutter übernommenen Spitalaufenthaltskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung mangels Zwangsläufigkeit abgelehnt. Die Übernahme von Krankheitskosten für nahe stehende unterhaltsberechtigte Angehörige (z.B. Eltern und Großeltern) ist zwar, sofern diese aufgrund von Vermögenslosigkeit oder zu geringem Einkommen dazu nicht in der Lage sind, grundsätzlich schon eine außergewöhnliche Belastung, allerdings nicht wenn die unterhaltsberechtigte Person zur eigenen Deckung der Kosten (theoretisch) in der Lage ist. Im gegenständlichen Fall hätte die Tochter die für die verunfallte und kurz danach verstorbene Mutter bezahlten Krankheitskosten gegen das (zu einem Großteil aus Wertpapieren bestehende) Nachlassvermögen geltend machen müssen, da ansonsten Freiwilligkeit und keinesfalls Zwangsläufigkeit anzunehmen ist. Moralische Verpflichtungen, gesellschaftliche Wertvorstellungen oder auch psychische Ausnahmesituationen haben demnach keinen Einfluss auf die Beurteilung als außergewöhnliche Belastung. Im konkreten Fall konnten im Endeffekt nicht einmal die Flugkosten der Tochter zur todkranken Mutter als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, da der Selbstbehalt nicht überschritten wurde und daher keine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Tochter vorlag.

Bild: © sergign - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.