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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Investitionsrechenverfahren

Damit sich Ihre Investitionen rechnen - Investitionsentscheidungen in der Praxis (Teil I)

Dezember 2006
Kategorien: Management-Info

Investitionsentscheidungen gehören zu den wichtigsten Unternehmensentscheidungen. Fehlinvestitionen können sich fatal auf die langfristige Unternehmensentwicklung auswirken. Um so wichtiger ist es daher, sämtliche relevanten Aspekte (Steuern, Investitionsförderungen, Kapazitäts- und Auslastungsplanung, Logistik, Auswirkungen auf Personal usw) zu berücksichtigen. Investitionen müssen sich langfristig rechnen - die betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung stellt dafür mehrere unterschiedliche Modelle zur Verfügung.

Da Investitionsentscheidungen oft unterschiedlicher Art sind, wird zu nächst ein Überblick über die verschiedenen Formen von Entscheidungen gegeben:

  • Wahlentscheidung: Welche Investition von mehreren Alternativen soll realisiert werden?
  • Ersatzentscheidung: Soll ein Investitionsgut durch ein anderes (neues) ersetzt werden?
  • Investitionsdauerentscheidung: Wie lange soll ein Investitionsobjekt genutzt werden?
  • Programmentscheidungen: Welche Kombination mehrerer möglicher Investitionsprojekte soll realisiert werden?

Der nachgelagerte Entscheidungs- und Umsetzungsprozess von Investitionsvorhaben lässt sich dabei typischerweise in mehrere Phasen unterteilen:

  1. Planungsphase (Investitionsanregung, Aufzeigen von Handlungsalternativen, Informationsgewinnung, Prüfung der Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeitsrechnungen)
  2. Realisationsphase (Treffen der Investitionsentscheidung, Umsetzung der Investitionsentscheidung)
  3. Überwachungs- und Kontrollphase (Investitionsnachrechnungen, Soll-Ist-Vergleiche, Investitionscontrolling)

Investitionsrechenverfahren helfen dabei in allen Phasen die notwendigen Entscheidungen zahlenmäßig aufzubereiten, Argumentationen zu stützen und unterschiedliche Alternativen vergleichen zu können. In Theorie und Praxis wird dabei zwischen statischen und dynamischen Verfahren unterschieden. Im ersten Teil dieses Beitrages werden die statischen Verfahren dargestellt, die aufgrund ihrer einfachen Anwendbarkeit und Verständlichkeit in der Praxis für eine erste überschlägige Einstufung von Investitionsmöglichkeiten von großer Bedeutung sind.

  1. Kostenvergleichsrechnung: "Wähle die Investition mit den kleinsten (durchschnittlichen) Kosten!" Um Kostenschwankungen auszugleichen, stellt man auf durchschnittliche Periodenkosten ab. Bei diesem Verfahren erfolgt eine rein kostenmäßige Betrachtung, dh Auswirkungen auf der Erlösseite bleiben unberücksichtigt. Eine Anwendbarkeit des Instruments ist dann gegeben, wenn sich gleichwertige Produkte mit gleichen Verkaufspreisen erzeugen lassen und somit rein die Kosten beeinflussbar sind.
  2. Gewinnvergleichsrechnung: "Wähle die Investition mit dem größten (durchschnittlichen) Gewinn und verzichte auf Projekte, die Verluste bringen!" Abgestellt wird dabei auf durchschnittliche Periodengewinne. Es ist dabei nicht erforderlich, dass gleichwertige Produkte erzeugt werden, da die Unterschiede ohnehin bei den Erlösen Berücksichtigung finden. Eine Gewinnvergleichsrechnung kann nach folgendem (einfachen) Schema durchgeführt werden:

      Erlöse
    - Abschreibungen
    - Betriebskosten/Erzeugungskosten (Material, Personal usw)
    = Kapitalgewinn
    - Fremdkapitalzinsen
    = pagatorischer Gewinn
    - kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
    = kalkulatorischer Gewinn

  3. Rentabilitätsvergleichsrechnung: "Wähle die Investition mit der größten (durchschnittlichen) Rendite! Verzichte auf Projekte, deren Rendite kleiner als die geforderte Mindestverzinsung ist!". Bei diesem Modell wird das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Gewinn pro Periode und dem durchschnittlich eingesetzten Kapital ermittelt:

    Rentabilität = Periodengewinn / Kapitalbindung


    Je höher die Rentabilität einer Investition ist, desto vorteilhafter ist diese. Mit Hilfe von Rentabilitätsberechnungen können Projekte mit unterschiedlichen Investitionskosten verglichen werden. Rentabilitätsberechnungen ergänzen somit sinnvollerweise die Gewinnvergleichsrechnungen. Die Rentabilität des gesamten Kapitals (Eigen- wie Fremdkapital) wird dann ermittelt, wenn Investitionen unabhängig von ihrer Finanzierung verglichen werden sollen. Steht der Eigenkapitaleinsatz für eine Finanzierung hingegen bereits fest, wird im Nenner nur das durchschnittliche Eigenkapital angesetzt.
  4. (Statische) Amortisationsrechnung: "Wähle die Investition mit der relativ kürzesten Amortisationsdauer!". Dabei wird die Zeitdauer ermittelt, die bis zur Wiedergewinnung der Investitionskosten aus den Einnahmenüberschüssen benötigt wird.

    Amortisationsdauer = Investitionskosten / durchschn. Gewinn pa (vor Abschreibungen)

    Die Amortisationsrechnung wird in der Praxis oft zur Einschätzung des Risikos von Investitionsprojekten herangezogen. Je länger die Amortisationsdauer ist, desto höher ist folglich das Risiko. Anhand der Amortisationsdauer können folgende Fragen beantwortet werden:
    • Können die Investitionskosten innerhalb der geplanten Nutzungsdauer zurückgewonnen werden?
    • Inwieweit besteht Deckung mit branchenspezifischen Erfahrungswerten?

Insgesamt ist zu den statischen Verfahren anzumerken, dass diese aufgrund ihrer einfachen Anwendbarkeit und Verständlichkeit für überschlägige Beurteilungen gut geeignet sind und daher in einem ersten Schritt jedenfalls durchgeführt werden sollten. Für die weitere vertiefende Prüfung von einzelnen Investitionsalternativen sollten aber dynamische Verfahren zum Einsatz kommen. Auf diese wird in der nächsten Ausgabe im Detail eingegangen.

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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.