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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Management-Info - Archiv

Hybride Finanzierungsformen - eine Alternative zu klassischen Finanzierungsarten

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

In den letzten Jahren hat sich die klassische Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapitalfinanzierung weitgehend aufgelöst und neue Finanzierungsformen, die die Vorteile von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung zu kombinieren versuchen, haben stark an Bedeutung gewonnen. Der folgende Beitrag soll Ihnen, als Unternehmer, einen Überblick über die hybriden Finanzierungsformen (dazu zählen insbesondere partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte und Partizipationskapital etc.) geben, die Vor- und Nachteile darstellen und mögliche Anwendungssituationen beschreiben.

Traditionellerweise werden Eigenkapital und Fremdkapital anhand folgender Kriterien voneinander abgegrenzt:

  • Eigenkapital wird vom Eigentümer zur Verfügung gestellt
  • Eigenkapital erhält eine gewinnabhängige Verzinsung, Fremdkapital wird üblicherweise fix verzinst
  • Eigenkapital begründet einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben
  • Eigenkapital ist Haftungskapital (keine Geltendmachung im Konkursfall)
  • Eigenkapital vermittelt Stimm- und Vermögensrechte

Hybride Finanzierungsformen (werden gelegentlich auch als "Mezzaninkapital" bezeichnet, da sie zwischen Eigenkapital und Fremdkapital liegen) lösen diese Abgrenzung teilweise auf und erzielen dadurch einige Vorteile. Die meist gewinnabhängige Verzinsung belastet den Unternehmer in Verlustsituationen nicht (keine fixe Belastung mit Zinsen!). Weiters besteht die Möglichkeit, die gewinnabhängige Verzinsung nach oben hin zu begrenzen, so dass aus Sicht des/der Eigentümer nicht der ganze Gewinn mit dem Kapitalgeber geteilt werden muss. Da die Finanzierung auf schuldrechtlicher Basis erfolgt (die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter), müssen keine Stimmrechte abgegeben werden. Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers weit weniger eingeschränkt wird, als dies bei Aufnahme neuer Gesellschafter der Fall wäre.

Die steuerliche Behandlung hybrider Finanzierungsformen richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Ist der Kapitalgeber sowohl am laufenden Gewinn als auch am Liquidationsgewinn (stille Reserven) beteiligt, so wird er steuerlich wie ein Gesellschafter behandelt und unterliegt beispielsweise im Fall einer GmbH-Beteiligung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Die Zahlungen an den Kapitalgeber sind in diesem Fall bei der Gesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig.
  • Ist der Kapitalgeber nicht am laufenden Gewinn und am Liquidationsgewinn beteiligt, so gilt er steuerlich als Fremdkapitalgeber. Die Zahlungen der Gesellschaft sind bei dieser abzugsfähig, die Zinsen können beim Gesellschafter unter gewissen Voraussetzungen wiederum der 25%igen Kapitalertragsteuer unterliegen.

Unter welchen Voraussetzungen können für Sie hybride Finanzierungsformen interessant sein:

  • Finanzierungsalternative zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung (Bankenfinanzierung) insbesondere auch in Hinblick auf die strengeren Vergabekriterien nach BASEL II
  • Sanierungsfinanzierung: Umwandlung von fix verzinslichem Fremdkapital in erfolgsabhängig verzinstes Mezzaninkapital
  • Hybride Finanzierungsformen als Grundlage für eine spätere Umwandlung in echtes Eigenkapital (zB in Form von variabel verzinsten Wandelschuldverschreibungen)
  • Flexible Finanzierungsvereinbarungen möglich (hinsichtlich Verzinsung, Rückzahlbarkeit, Mitspracherechte usw.)

Angesichts der komplexen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungsformen sowie der grundsätzlichen Bedeutung von Finanzierungsentscheidungen lohnt es auf das Know-how und die Erfahrung Ihres Wirtschaftstreuhänders zurückzugreifen.

Bild: © ki33 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.