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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Studiengebühren

Wichtige Termine 2009 im Überblick

Januar 2009

Ab 1. Jänner

  • Steuerreform 2009 – Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie Entlastungen für Familien mit Kindern (KI 01/09)
  • Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit in Höhe von max. 10% des Einkommens (KI 01/09)
  • Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat werden steuerfrei gestellt (maximal jedoch 86 € pro Monat)
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
  • Änderung der steuerlichen Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug (KI 02/09)
  • Deutschland: Einführung einer der KESt vergleichbaren Abgeltungssteuer (KI 02/09)
  • Pflegegeld: das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 steigt um 4%, jenes der Stufen 3 bis 5 um 5% und jenes der Stufen 6 und 7 um 6%
  • URÄG 2008: Berichtspflicht im Anhang von AGs und großen GmbHs (in je nach Größe abgestufter Form) über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen
  • Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgänge bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2007 und 2008 (KI 12/08)
  • Nichtraucherregelung für die Gastronomie (KI 02/09)
  • Energieausweis für Gebäude (KI 02/09)

Bis 15. Jänner

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2008 für geringfügig Beschäftigte

Bis 31. Jänner

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2008 L 16 (Einreichung in Papierform)
  • Meldung der Honorare 2008 E 18 (Einreichung in Papierform)

Bis 15. Februar

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2008

Bis 28. Februar

  • ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2008 (L 16 und E 18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Keine Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009 für Österreicher und EU-Bürger

Bis 31. März

  • Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2008

Bis 30. April

  • Einreichung der Steuererklärungen 2008 in Papierform

Bis 30. Juni

  • Einreichung der Steuererklärungen 2008 FinanzOnline
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2008

Bis 30. September

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2008 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2009

Ab 1. Oktober

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2008

Bis 31. Oktober

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Bis 31. Dezember

  • Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2004 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
  • Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2010
  • Ende für den VSt-Abzug bei Faxrechnungen

 

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.