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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Hacklerregelung

Senkung der Umsatzsteuer auf Medikamente und weitere Beschlüsse vom 24.9.2008

November 2008
Kategorien: Klienten-Info

Unmittelbar vor der Nationalratswahl wurde am 24.9.2008 noch ein Maßnahmenpaket mit einem Volumen von rd. 2,8 Mrd € beschlossen. Auch wenn die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel letztlich nicht umgesetzt wurde, sind doch für weite Teile der Bevölkerung spürbare Entlastungen dabei. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen kurz dargestellt:

Senkung der Umsatzsteuer auf Medikamente: Hier wurde der Steuersatz von 20 auf 10% gesenkt.

:: Zuschläge für Überstunden: Ab 1.1.2009 sind die Zuschläge für die ersten zehn (bisher fünf) Überstunden im Monat steuerfrei. Maximal können jedoch nur 86 € pro Monat steuerfrei gestellt werden. Für Arbeitnehmer mit einer 50%igen Grenzsteuerbelastung bedeutet dies immerhin eine zusätzliche Ersparnis von rd. 250 € im Jahr.

:: Kilometergelder Bauarbeiter und Monteure: Kilometergeld, das der Arbeitnehmer für die Fahrt mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Baustelle erhält, war bislang nur provisorisch bis 31.12.2009 steuerfrei gestellt. Diese Befreiung wird nun ins Dauerrecht übernommen.

:: Nächtigungsgelder: Die bisher bereits anerkannte Praxis, Nächtigungsgelder auch ohne Nachweis eines Beleges bis maximal 15 € pro Übernachtung auszahlen zu können, wurde nun gesetzlich verankert.

:: Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe wird künftig 13 Mal jährlich ausbezahlt. Jeweils im September (Schulanfang!) werden Familien die doppelte Beihilfe erhalten. Für 2008 wird bereits rückwirkend eine zusätzliche Familienbeihilfe ausbezahlt.

:: Erhöhung der Pensionen: Die Pensionserhöhung wurde auf den 1.11.2008 vorgezogen. Die Erhöhungen betragen statt der gesetzlich vorgesehenen 3,2% bis zu einer Höhe von 2.412 € nun 3,4%, darüber gibt es einen Fixbetrag von 82 € pro Monat. Hinzu kommt noch eine Einmalzahlung, die gestaffelt von der Pensionshöhe bis zu 150 € betragen kann. Bezieher von Ausgleichszulagen erhalten monatlich bis April 2009 einen Energiekostenzuschuss von 30 €.

:: 24-Stunden-Betreuung: Ab 1. November werden die Förderungen bei der selbständigen Betreuung von 225 auf 550 € pro Monat und beim "unselbständigen Modell" von 800 auf monatlich 1.100 € angehoben. Zudem entfällt die Vermögensgrenze bundesweit.

:: Studiengebühren: Mit dem Sommersemester 2009 werden diese für Österreicher und EU-Bürger abgeschafft.

:: Pflegegeld: Mit 1.1.2009 wird das Pflegegeld erhöht. Das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 steigt dabei um 4%, jenes der Stufen 3 bis 5 um 5% und jenes der Stufen 6 und 7 sogar um 6%.

:: Hacklerregelung: Die Hacklerregelung (Ausnahme von Personen mit sehr langer Versicherungsdauer von der Erhöhung des Pensionsalters) wurde bis 2013 verlängert. Damit können Frauen bis dahin mit 55 Jahren und Männer mit 60 Jahren in Pension gehen, wenn 40 bzw. 45 Versicherungsjahre erreicht wurden.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.