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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Personalüberlassung

Änderungen im Kommunalsteuergesetz ab 1. Jänner 2002

März 2002
Kategorien: Klienten-Info

Arbeitskräfteüberlassung

Steuerschuldner
Grundsätzlich ist der inländische Arbeitskräfteüberlasser, der eine inländische Betriebsstätte unterhält, von der aus die Arbeitskräfte überlassen werden, Steuerschuldner. Werden die Arbeitskräfte von einem ausländischen Unternehmer überlassen, ist der inländische Beschäftigungsunternehmer Steuerschuldner.

Zuständige Gemeinde
- Überlasser - Gemeinde
Sie ist dann zuständig, wenn der überlassende Unternehmer dort seine Geschäftsleitung unterhält und die Arbeitskräfteüberlassung sechs Monate nicht übersteigt. Diese Frist beginnt erstmals am 1. Jänner 2002 zu laufen. Im Falle einer Arbeitsunterbrechung von länger als 1 Monat, beginnt die Frist neu zu laufen. Die 6-Monate-Frist ist auf die Überlassung von Arbeitskräften an Nicht-Unternehmer nicht anzuwenden. Kommunalsteuerpflichtig bleibt demnach der über-lassende Unternehmer in seiner Gemeinde.
- Beschäftiger - Gemeinde
Diese ist dann zuständig, wenn die Überlassung der Arbeitskräfte 6 Monate übersteigt oder der Überlasser ein ausländischer Unternehmer ist.

Zeitlicher Geltungsbereich
Für bis einschließlich 31. Dezember 2001 erfolgten Personalüberlassungen bleibt der beschäftigende Unternehmer weiterhin Steuerschuldner. Maßgebend ist, in welchem Kalendermonat die Personalüberlassung erfolgt ist.

Freibetrag und Freigrenze
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten und übersteigt die gesamte Monats-Lohnsumme nicht EUR 1.095,- fällt - zum Unterschied von früher - ab 2002 ebenfalls keine Kommunalsteuer an.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.